Sehr geehrter Herr Carmi,
haben Sie vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.02.2022 (Az. 2.13.04/0004#0169), zu welcher wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Bitte beachten Sie, dass das IFG keinen Anspruch auf Beantwortung konkreter Fragestellungen, Begründungen, Erklärungen oder Stellungnahmen gewährt. Derartige Fragen können nur im Rahmen einer Bürgeranfrage beantwortet werden. Wir legen Ihre Anfrage daher dahingehend aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, welche dem Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich der Anerkennung kubanischer Impfstoffe bei Einreise vorliegen.
Bitte beachten Sie ferner, dass das RKI keine individuelle medizinische oder juristische Empfehlung abgehen kann oder darf. Auch ist das RKI nicht für die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich bestimmter Maßnahmen, insbesondere zu Einreiseanforderungen, zuständig. Hierfür müssen Sie sich an den Gesetzgeber wenden. Ebenfalls nicht zuständig ist das RKI für die Anerkennung von Impfungen im Ausland bzw. von Impfstoffen im Allgemeinen. Diese Aufgabe obliegt in Deutschland dem Paul Ehrlich-Institut (PEI) oder auf Ebene der Europäischen Union die European Medical Agency (EMA).
Informationen zur Impfstoffzulassung erhalten Sie beispielsweise unter:
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https://www.zusammengegencorona.de/im...
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https://www.pei.de/DE/service/faq/cor...
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https://www.pei.de/DE/arzneimittel/im...
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https://www.zusammengegencorona.de/im...
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https://ec.europa.eu/commission/press...
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https://www.ema.europa.eu/en/human-re...
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https://www.bundestag.de/resource/blo...
Die aktuelle 18. Aktualisierung der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe finden Sie im Epidemiologischen Bulletin 07/2022. Das Epidemiologische Bulletin 03/2022 können Sie abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...
Die vollständigen Aktualisierungen zur Impfempfehlung können Sie abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...
Genaue Informationen zu den Anforderungen bei Einreise nach Deutschland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes, an welches Sie sich ggf. wenden können:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/qu...
Weitere Informationen finden sie darüber hinaus auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums, beispielsweise unter:
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https://www.bundesgesundheitsminister...
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https://www.bundesgesundheitsminister...
Eine darüber hinausgehende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch.
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig.
Mit freundlichen Grüßen