Ansässigkeitsbestätigungen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
könnten Sie bitte Daten zu folgenden Sachverhalten vorlegen:
a) Wie viele Formulare zur Bestätigung der Ansässigkeit erhält (bzw. bearbeitet) die zuständige Dienststelle des Finanzamtes durchschnittlich pro Woche?
b) Wie viele Formulare zur Bestätigung der Ansässigkeit werden in einfacher Ausfertigung durchschnittlich pro Woche eingereicht? Wie verfahren die zuständigen Sachbearbeiter*innen, um eine Kopie dieser Formulare für die Akten des FA zu erhalten?
c) Wie viele Formulare werden in zweifacher Ausfertigung durchschnittlich pro Woche eingereicht? Wie verfahren die zuständigen Sachbearbeiter*innen mit diesen in der Regel: Behält das FA in der Regel eine der Ausfertigungen für seine Akten oder senden die zuständigen Sachbearbeiter*innen beide Ausfertigungen an die Antragsteller*innen zurück? Falls letzteres der Fall ist, wie verfahren die zuständigen Sachbearbeiter*innen in der Regel, um eine Kopie des Formulars für die Akten des FA zu erhalten?
Falls zu a) bis c) keine verlässlichen Zahlen vorhanden sind, genügt eine Schätzung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug die Informationen zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum1. Mai 2020
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6. Juni 2020
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