Anschlag auf NordStream 1 und 2

Ich bitte um Informationen zur Untersuchung des Anschlags auf NordStream 1 und 2. War an der nicht zerstörten Röhre kein Sprengstoff angebracht? Welche Erkenntnisse zur Täterschaft liegen vor?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • 0 Follower:innen
Karin Kellner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Informationen zur Unters…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Karin Kellner
Betreff
Anschlag auf NordStream 1 und 2 [#271536]
Datum
27. Februar 2023 08:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Informationen zur Untersuchung des Anschlags auf NordStream 1 und 2. War an der nicht zerstörten Röhre kein Sprengstoff angebracht? Welche Erkenntnisse zur Täterschaft liegen vor?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karin Kellner Anfragenr: 271536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271536/ Postanschrift Karin Kellner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karin Kellner

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/28#256 Sehr geehrte Frau Kellner, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt seit dem 10. O…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Anschlag auf NordStream 1 und 2 [#271536] (28#256)
Datum
27. Februar 2023 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/28#256 Sehr geehrte Frau Kellner, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt seit dem 10. Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 des Strafgesetzbuchs) und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung der "Nord Stream" Gaspipelines in der Ostsee am 26. September 2022. Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei wurden insoweit mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung betraut. Dabei wird sämtlichen sachdienlichen Hinweisen zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts nachgegangen. Fragen die das Ermittlungsverfahren berühren, bitte ich an den Generalbundesanwalt zu richten. Mit freundlichen Grüßen