Anschriften Kommunalverwaltungen

Die Anschriften der Kommunalverwaltungen in Baden-Württemberg in maschinenlesbarer Form.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. November 2021
  • Frist
    24. Dezember 2021
  • Kosten dieser Information:
    51,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anschrifte…
An Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anschriften Kommunalverwaltungen [#233480]
Datum
22. November 2021 12:14
An
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anschriften der Kommunalverwaltungen in Baden-Württemberg in maschinenlesbarer Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233480/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in für Ihr Interesse an den Daten unseres Hauses danken wir Ihnen. Über die folgende Internet…
Von
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Betreff
Anschriften Kommunalverwaltungen - Ihr Email vom 22.11.2021
Datum
29. November 2021 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in für Ihr Interesse an den Daten unseres Hauses danken wir Ihnen. Über die folgende Internet-Adresse können Sie unser "Amtliches Gemeindeverzeichnis Baden-Württemberg, Ausgabe 2019" für 51.- Euro zzgl. Versandkosten bestellen: https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Verzeichnisse/281119001.bs. Der Anspruch auf Informationszugang nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) unterliegt selbst keinen speziellen Voraussetzungen, ist aber gem. § 10 LIFG auch nicht kostenfrei gewährleistet. Durch das LIFG erfolgt keine Verdrängung der mit Datenangeboten und dem Vertrieb von Publikationen zusammenhängenden Regelungen zu Gebühren, Auslagen oder Preisen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen