Ansiedlung eines Verbrauchermarktes in Neupotz

Der Bürgermeister der Ortsgemeinde Neupotz hat in einer öffentlichen Ausschusssitzung angesprochen, dass zum bekannten Investor -Ratisbona- zwei weitere Interessenten als Investoren zur Ansiedlung eines Verbrauchermarktes in Frage kommen.
Ich bitte um Auskunft, wer diese Interessenten sind und welche Konzepte diese verfolgen.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde im Rahmen einer öffentlichen Ratssitzung vom Bürgermeister der Ortsgemeinde beantwortet. Am 18.11. findet eine weiter öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt, in dem die Interessenten/Investoren ihre Projekte vorstellen und Fragen der Gemeinde/Bürger*innen beantworten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
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André Vehlken
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bürgermeis…
An Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim Details
Von
André Vehlken
Betreff
Ansiedlung eines Verbrauchermarktes in Neupotz [#197116]
Datum
14. September 2020 10:37
An
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bürgermeister der Ortsgemeinde Neupotz hat in einer öffentlichen Ausschusssitzung angesprochen, dass zum bekannten Investor -Ratisbona- zwei weitere Interessenten als Investoren zur Ansiedlung eines Verbrauchermarktes in Frage kommen. Ich bitte um Auskunft, wer diese Interessenten sind und welche Konzepte diese verfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen André Vehlken Anfragenr: 197116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197116/ Postanschrift André Vehlken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen André Vehlken
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Sehr geehrter Herr Vehlken, Ihr Antrag in v.g Angelegenheit ist bei uns eingegangen und wird geprüft. Mit freund…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Betreff
AW: Ansiedlung eines Verbrauchermarktes in Neupotz [#197116]
Datum
15. September 2020 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Vehlken, Ihr Antrag in v.g Angelegenheit ist bei uns eingegangen und wird geprüft. Mit freundlichen Grüßen

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Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Sehr geehrter Herr Vehlken, wir haben Ihre Informationsanfrage vom 14.09.2020 geprüft und informieren Sie über de…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Betreff
Ansiedlung eines Verbrauchermarktes in Neupotz [#197116]
Datum
30. September 2020 16:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Vehlken, wir haben Ihre Informationsanfrage vom 14.09.2020 geprüft und informieren Sie über den Zwischenstand des Verfahrens wie folgt: Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LTranspG ist der Anspruch auf Informationszugang abzulehnen, soweit Rechte an Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen verletzt würden, es sei denn, der Betroffene hat eingewilligt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim ist in diesem Zusammenhang gemäß § 16 Abs. 2 LTranspG verpflichtet, dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Landestransparenzgesetz enthält keine Begriffsbestimmung, wie sich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis definiert. In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dann von einem solchen auszugehen, wenn Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stehen, nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem erkennbaren Willen des Inhabers sowie dessen berechtigtem wirtschaftlichen Interesse geheim gehalten werden sollen (BGH, NJW 1995, S. 2301). Wir gehen, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Ansiedlungsverfahrens der Ortsgemeinde Neupotz, grundsätzlich vom Vorliegen eines Unternehmensgeheimnisses auf Seiten weiterer Investoreninteressenten aus. Anhaltspunkt dafür ist insbesondere, dass weder Herrn Ortsbürgermeister Bellaire, noch der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim bislang eine Freigabe bzw. eine konkludente Einverständniserklärung der potenziellen Investoren vorliegt, ihr Ansiedlungsinteresse jeweils öffentlich zu machen. Insoweit sehen wir die Einwilligung der Betroffenen für erforderlich an, Ihnen die angefragte Auskunft erteilen zu können. Gemäß § 13 Abs. 1 LTranspG werden wir den Betroffenen mit Schreiben vom 01.10.2020 schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. Einwilligung innerhalb eines Monats geben. Es steht diesen jedoch frei, die Einwilligung zu erteilen oder zu verweigern. Erst nach Vorliegen etwaiger Stellungnahmen der Betroffenen bzw. nach Ablauf der Monatsfrist können wir über Ihren Antrag endgültig entscheiden. Wir kommen wieder auf Sie zu und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen