Anspruchsgrundlage des §117 des OWiG zum Thema Lärm

Anfrage an: Gemeinde Waldsolms

Sachverhalt:
Das Ordnungsamt der Gemeinde Waldsolms teilt mit, dass §117 OWiG zum Thema Lärm nur dann greift, wenn die Allgemeinheit betroffen ist und nicht nur ein Haushalt.
Dies impliziert, dass in Frage kommende Haushalte befragt wurden.
Frage 1
Wie viele Haushalte wurden hierzu befragt?
Frage 2
In welchem Radius wurden die Haushalte befragt?
Frage 3
In welcher Kalenderwoche wurde die Befragung vorgenommen?
Frage 4
Wie lautete das Ergebnis der Befragungen?
Frage 5
Wird auf Grund des Gesamtergebnisses doch ein ordnungsrechtliches Einschreiten beschlossen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • 0 Follower:innen
Peter Wiegand
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sachverhalt: …
An Gemeinde Waldsolms Details
Von
Peter Wiegand
Betreff
Anspruchsgrundlage des §117 des OWiG zum Thema Lärm [#255511]
Datum
25. Juli 2022 19:17
An
Gemeinde Waldsolms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sachverhalt: Das Ordnungsamt der Gemeinde Waldsolms teilt mit, dass §117 OWiG zum Thema Lärm nur dann greift, wenn die Allgemeinheit betroffen ist und nicht nur ein Haushalt. Dies impliziert, dass in Frage kommende Haushalte befragt wurden. Frage 1 Wie viele Haushalte wurden hierzu befragt? Frage 2 In welchem Radius wurden die Haushalte befragt? Frage 3 In welcher Kalenderwoche wurde die Befragung vorgenommen? Frage 4 Wie lautete das Ergebnis der Befragungen? Frage 5 Wird auf Grund des Gesamtergebnisses doch ein ordnungsrechtliches Einschreiten beschlossen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Wiegand Anfragenr: 255511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255511/ Postanschrift Peter Wiegand << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Wiegand
Gemeinde Waldsolms
Sehr geehrter Herr Wiegand, die Betroffenheit der Allgemeinheit wird festgestellt indem mehrere Haushalte den Sac…
Von
Gemeinde Waldsolms
Betreff
AW: Anspruchsgrundlage des §117 des OWiG zum Thema Lärm [#255511]
Datum
29. Juli 2022 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wiegand, die Betroffenheit der Allgemeinheit wird festgestellt indem mehrere Haushalte den Sachverhalt zur Anzeige bringen. Daher besteht keine Pflicht darin, dass die Ordnungsbehörde eine Befragung durchzuführen hat. Es ist festzustellen, dass lediglich Sie sich, als einziger Haushalt gestört fühlten. Daher bleibt die Anspruchsgrundlage weiterhin nicht erfüllt. Wir bitten nochmals um Ihr Verständnis und stellen fest, dass die Prüfung des Sachverhalts aus Sicht der Ordnungsbehörde abgeschlossen ist. Privatrechtliche Ansprüche bleiben von unsere Prüfung unberücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen

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Peter Wiegand
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anspruchsgrundlage des §117 des OWiG zum Thema…
An Gemeinde Waldsolms Details
Von
Peter Wiegand
Betreff
AW: Anspruchsgrundlage des §117 des OWiG zum Thema Lärm [#255511]
Datum
29. August 2022 11:48
An
Gemeinde Waldsolms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anspruchsgrundlage des §117 des OWiG zum Thema Lärm“ vom 25.07.2022 (#255511) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Wiegand