Anstieg gemeldeter antisemitischer Straftaten

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Laut der Nachrichtenagentur dpa (am 29.12.2023) verzeichnete das Bundeskriminalamt seit dem 07.10.2023 mehr als 1.100 antisemitische Delikte. Es handle sich v.a. um Sachbeschädigungen und Volksverhetzung. Leider waren genauere Angaben zu den Delikten nicht zu finden.
Schicken Sie mir bitte, bis spätestens vier Wochen ab dem heutigen Datum (den 29.12.2023), die komplette Auflistung der konkreten registrierten Tatbestände, welche vom BKA seit dem 07.10.2023 als antisemitische Delikte registriert wurden. Relevant für meine Anfrage ist hierbei was genau die Handlung des Deliktes war, wie auch der Ort (insofern er nicht unter sensible, personenbezogene Daten fällt) und/oder der Zusammenhang der Handlung.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut der Nachrichtenagentur dpa (am 2…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anstieg gemeldeter antisemitischer Straftaten [#295801]
Datum
29. Dezember 2023 22:23
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut der Nachrichtenagentur dpa (am 29.12.2023) verzeichnete das Bundeskriminalamt seit dem 07.10.2023 mehr als 1.100 antisemitische Delikte. Es handle sich v.a. um Sachbeschädigungen und Volksverhetzung. Leider waren genauere Angaben zu den Delikten nicht zu finden. Schicken Sie mir bitte, bis spätestens vier Wochen ab dem heutigen Datum (den 29.12.2023), die komplette Auflistung der konkreten registrierten Tatbestände, welche vom BKA seit dem 07.10.2023 als antisemitische Delikte registriert wurden. Relevant für meine Anfrage ist hierbei was genau die Handlung des Deliktes war, wie auch der Ort (insofern er nicht unter sensible, personenbezogene Daten fällt) und/oder der Zusammenhang der Handlung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295801/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Ihre E-Mail vom 29.12.2023 2024-0000076580 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigt das Bundeskr…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
Ihre E-Mail vom 29.12.2023 2024-0000076580
Datum
31. Januar 2024 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.sig
835 Bytes
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigt das Bundeskriminalamt Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden Antrags auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29.12.2023. Leider liegt dem BKA keine zustellfähige Adresse vor; eine solche wird jedoch für die weitere Sachbearbeitung Ihres IFG-Antrags benötigt. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Die weitere Sachbearbeitung sowie die Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Wir bitten um Verständnis, dass bis zum Vorliegen Ihrer Antwort die Bearbeitung Ihrer Anfrage zurückgestellt wird. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre E-Mail vom 29.12.2023 2024-0000076580 [#295801] Guten Tag, hiermit übermittle ich Ihnen meine zustellfäh…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 29.12.2023 2024-0000076580 [#295801]
Datum
5. Februar 2024 12:26
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit übermittle ich Ihnen meine zustellfähige Adresse und bitte um schnelle Weiterbearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295801/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>