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Anteil Barzahler Rundfunkbeitrag

Nach dem Beschluss 6 C 6/18 des VGH Kassel ist es zulässig, den Rundfunkbeitrag bar zu entrichten. Welcher Anteil der Beitragszahler macht davon Gebrauch?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dem Beschlu…
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteil Barzahler Rundfunkbeitrag [#187997]
Datum
4. Juni 2020 15:01
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Beschluss 6 C 6/18 des VGH Kassel ist es zulässig, den Rundfunkbeitrag bar zu entrichten. Welcher Anteil der Beitragszahler macht davon Gebrauch?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187997
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Rundfunkbeitrag Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.06.2020 an den Zuschauerservice v…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Rundfunkbeitrag
Datum
24. Juli 2020 18:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.06.2020 an den Zuschauerservice vom Hessischen Rundfunk gerichtete Mitteilung, welche zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet wurde. Sie möchten Ihren Rundfunkbeitrag bar zahlen und berufen sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.03.2019, Az. 6 C 5.18 und 6 C 6.18. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber keine Entscheidung darüber getroffen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Bargeld zur Zahlung des Rundfunkbeitrags annehmen müssen. Die Revisionsverfahren sind bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt. Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bleiben die entsprechenden Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bestehen. Danach kann der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschrifteinzug oder Überweisung gezahlt werden. Der Rundfunkbeitrag ist weiterhin bargeldlos zu zahlen. Bitte haben Sie Verständnis, dass für eine Bearbeitung Ihres Anliegens die eindeutige Zuordnung zu Ihrem Beitragskontos notwendig ist. Dazu benötigen wir entweder Ihre Beitragsnummer oder Ihren Namen mit der vollständigen Anschrift. Beides war Ihrer Mitteilung leider nicht zu entnehmen. Zu Ihrer Information: E-Mails, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden. Aus diesem Grund wird Ihre E-Mail vom 04.06.2020 gelöscht. Gern möchten wir Ihr Anliegen schnell der richtigen Stelle zuordnen und damit auch zügig bearbeiten. Hierfür stehen Ihnen unsere Online-Formulare auf rundfunkbeitrag.de zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das Kontaktformular auf unserer Webseite unter der Angabe Ihrer Beitragsnummer zu nutzen. Das Kontaktformular erreichen Sie unter kontakt.rundfunkbeitrag.de. Selbstverständlich können Sie uns über das Kontaktformular auch Dateianhänge zusenden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Mit freundlichen Grüßen
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