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Anteil Barzahler Rundfunkbeitrag

Nach dem Beschluss 6 C 6/18 des VGH Kassel ist es zulässig, den Rundfunkbeitrag bar zu entrichten. Welcher Anteil der Beitragszahler macht davon Gebrauch?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dem Beschluss …
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteil Barzahler Rundfunkbeitrag [#187124]
Datum
20. Mai 2020 19:46
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Beschluss 6 C 6/18 des VGH Kassel ist es zulässig, den Rundfunkbeitrag bar zu entrichten. Welcher Anteil der Beitragszahler macht davon Gebrauch?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187124
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Rundfunkbeitrag Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.05.2020. Diese wurde vom Datensc…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Rundfunkbeitrag
Datum
28. Mai 2020 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.05.2020. Diese wurde vom Datenschutzbeauftragten zur Bearbeitung an uns weitergeleitet. Sie stellen einen Antrag auf Auskunft gemäß IFG. Diese Anträge werden ausschließlich von den Landesrundfunkanstalten bearbeitet. Wir möchten Sie daher bitten Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Eine Weiterleitung ist nicht möglich, da sich aus Ihrer E-Mail Adresse keine Zuständigkeit ergibt. Mit freundlichen Grüßen
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