Anteil der GEZ-Jahresgebühr, der auf die Finanzierung der Übertragungsrechte für die diesjährige Männer-Fußball-WM fällt

wie hoch ist der Anteil der GEZ-Jahresgebühr i. H. v. 220,32 EUR für eine einzelne Person, der auf die Finanzierung der Übertragungsrechte für die diesjährige Männer-Fußball-WM in Katar entfällt? Welche Kosten sind im Zuge dieser Weltmeisterschaft für den ÖRR insgesamt angefallen und wie sind diese Kosten aufzugliedern? Mit der Bitte um Zusendung od. Verweis auf etwaige zielführende Dokumente in der Antwort.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie hoch ist der …
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteil der GEZ-Jahresgebühr, der auf die Finanzierung der Übertragungsrechte für die diesjährige Männer-Fußball-WM fällt [#263685]
Datum
21. November 2022 17:25
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie hoch ist der Anteil der GEZ-Jahresgebühr i. H. v. 220,32 EUR für eine einzelne Person, der auf die Finanzierung der Übertragungsrechte für die diesjährige Männer-Fußball-WM in Katar entfällt? Welche Kosten sind im Zuge dieser Weltmeisterschaft für den ÖRR insgesamt angefallen und wie sind diese Kosten aufzugliedern? Mit der Bitte um Zusendung od. Verweis auf etwaige zielführende Dokumente in der Antwort. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263685/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. November 2022 17:33
Status
Warte auf Antwort

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 21. November erhalten. Wir möchten Sie dar…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Anteil der GEZ-Jahresgebühr, der auf die Finanzierung der Übertragungsrechte für die diesjährige Männer-Fußball-WM fällt [#263685]
Datum
28. November 2022 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 21. November erhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zu einer Auskunft nicht besteht. Die programmlichen Anforderungen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Neben den linearen Ausspielwegen TV und Radio gehören zeitgemäße digitale Angebote dazu, u. a. haben werden die ARD Mediathek und sportschau.de massiv ausgebaut ebenso wie der Social-Media-Bereich und auch barrierefreie Zusatzoptionen. Kurzum: Wir bieten deutlich mehr Programm - und das unter Bedingungen des bekannten öffentlich-rechtlichen Sparkurses, der auch vor dem Sport nicht Halt macht. Das ist eine echte Herausforderung, und dabei gehen wir mit den uns anvertrauten Beitragsgeldern äußerst verantwortungsvoll um. Die ARD ist anders als zum Beispiel Sky, Eurosport, Amazon, RTL etc. keine Aktiengesellschaft und kann weder ihr Grundkapital erhöhen noch Aktien ausgeben. Vielmehr entscheiden die 16 Landtage der Bundesrepublik darüber, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, den ARD und ZDF erhalten. Wofür die ARD ihr Geld ausgeben darf, wird genauestens festgelegt. Der gesamte Sportrechte-Etat für die Sportberichterstattung in allen Angeboten der ARD in Fernsehen, Hörfunk und Internet beträgt rund 250 Millionen Euro pro Jahr und ist gedeckelt. Die ARD kann nicht wie eine AG den Etat bei Bedarf erhöhen, sondern sie muss mit den vorhandenen Mitteln auskommen. Würden die bezahlten Summen für einzelne Sportrechte öffentlich gemacht, könnten sich die konkurrierenden Unternehmen die verbleibende Liquidität der ARD ausrechnen und ihre Gebote jeweils so gestalten, dass die ARD immer überboten wird. Dass Einzelposten nicht separat veröffentlicht werden, ist nicht dem mangelnden Willen zur Transparenz geschuldet, sondern muss im Licht des harten Wettbewerbs um hochwertige Sportrechte gesehen werden. Wir hoffen, dass Sie unsere Argumente nachvollziehen können. Mit freundlichen Grüßen