Anteil der Inhalte die nicht über Livestream verfügbar sind

Da ich ausschließlich online über die Mediatheken TV konsumiere ärgere ich mich ziemlich, dass nach wie vor immer wieder Inhalte "aus rechtlichen Gründen" online nicht verfügbar sind.
Aus diesem Grund bitte ich darum, mir eine Statistik zuzusenden, aus welcher hervorgeht, wie groß der Anteil der Sendezeiten pro Kanal und Sparte (Nachrichten, Sport, Musik, Film,...) ist, bei der die Inhalte nicht online verfügbar sind. Bitte mit Monats und Jahres Bezug, damit erkenntlich wird ob sich dieser Missstand in den letzten Jahren verbessert hat.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • 0 Follower:innen
Sebastian Hochwarth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da ich ausschließlich online über die…
An die medienanstalten - ALM GbR Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
Anteil der Inhalte die nicht über Livestream verfügbar sind [#287155]
Datum
28. August 2023 08:08
An
die medienanstalten - ALM GbR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da ich ausschließlich online über die Mediatheken TV konsumiere ärgere ich mich ziemlich, dass nach wie vor immer wieder Inhalte "aus rechtlichen Gründen" online nicht verfügbar sind. Aus diesem Grund bitte ich darum, mir eine Statistik zuzusenden, aus welcher hervorgeht, wie groß der Anteil der Sendezeiten pro Kanal und Sparte (Nachrichten, Sport, Musik, Film,...) ist, bei der die Inhalte nicht online verfügbar sind. Bitte mit Monats und Jahres Bezug, damit erkenntlich wird ob sich dieser Missstand in den letzten Jahren verbessert hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hochwarth Anfragenr: 287155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287155/ Postanschrift Sebastian Hochwarth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hochwarth
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. August 2023 08:19
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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die medienanstalten - ALM GbR
Sehr geehrter Herr Hochwarth, gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage vom heutigen Tag. Ihrem Antrag auf Zugan…
Von
die medienanstalten - ALM GbR
Betreff
WG: Anteil der Inhalte die nicht über Livestream verfügbar sind [#287155]
Datum
28. August 2023 13:48
Status
Sehr geehrter Herr Hochwarth, gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage vom heutigen Tag. Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen können wir leider nicht entsprechen, da wir solche Statistiken nicht führen. Die Medienanstalten sind zuständig für die Zulassung und Aufsicht der privaten Radio- und Fernsehveranstalter sowie Telemedien. Sie prüfen die Einhaltung von Werberegeln und der Bestimmungen zum Jugendschutz und fördern Projekte zur Vermittlung von Medienkompetenz. Sollte es sich bei Ihrer Nachfrage um die Mediatheken des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks handeln, bitte ich Sie sich an diese zu wenden, da wir für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk nicht zuständig sind. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und der Veröffentlichung im Internet. Mit freundlichen Grüßen