Anteil und Kosten für Fußball-Übertragungsrechte aus den allgemeinen GEZ-Gebühren

- Kosten für die Rechte zur Ausstrahlung der Bundesliga Saison 2018/2019 und Anzahl der übertragenen Spiele

-Kosten für die Rechte zur Ausstrahlung der Fußball Weltmeisterschaft 2018 in Russland und Anzahl der übertragenen Spiele

- prozentualer Anteil der jeweils daraus entstandenen Kosten Ihres GEZ-Etats im Jahr

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Kosten für die Re…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteil und Kosten für Fußball-Übertragungsrechte aus den allgemeinen GEZ-Gebühren [#187348]
Datum
25. Mai 2020 15:26
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kosten für die Rechte zur Ausstrahlung der Bundesliga Saison 2018/2019 und Anzahl der übertragenen Spiele -Kosten für die Rechte zur Ausstrahlung der Fußball Weltmeisterschaft 2018 in Russland und Anzahl der übertragenen Spiele - prozentualer Anteil der jeweils daraus entstandenen Kosten Ihres GEZ-Etats im Jahr
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187348 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Die …
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Anteil und Kosten für Fußball-Übertragungsrechte aus den allgemeinen GEZ-Gebühren [#187348]
Datum
26. Mai 2020 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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40,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Die ARD ist anders als Sky keine Aktiengesellschaft und kann weder ihr Grundkapital erhöhen noch Aktien ausgeben. Vielmehr entscheiden die 16 Landtage der Bundesrepublik darüber, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, den ARD und ZDF erhalten. Wofür die ARD ihr Geld ausgeben darf, wird genauestens festgelegt. Der Sportrechte-Etat beträgt rund 250 Millionen Euro pro Jahr und ist gedeckelt. Die ARD kann nicht wie eine AG den Etat bei Bedarf erhöhen, sondern sie muss mit den vorhandenen Mitteln auskommen. Würden die bezahlten Summen für Sportrechte öffentlich gemacht, könnten sich die Mitbewerber die verbleibende Liquidität der ARD ausrechnen und ihre Gebote jeweils so gestalten, dass die ARD immer überboten wird. Ulrich Wilhelm, der Sportintendant der ARD, sagte dazu: „Dass Einzelposten nicht separat veröffentlicht werden, ist nicht dem mangelnden Willen zur Transparenz geschuldet, sondern muss im Licht des harten Wettbewerbs um hochwertige Sportrechte gesehen werden.“ Wir hoffen, dass Sie unsere Argumente nachvollziehen können. Grundsätzlich können wir Ihnen mitteilen, dass das Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehr genau kontrolliert wird. Die Landesrundfunkanstalten müssen ihren Verwaltungsräten, den Landesrechnungshöfen und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) detailliert darlegen, wofür sie die Einnahmen aus den Haushaltsbeiträgen verwenden. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse. Auf der Internetseite der KEF können Sie sich den aktuellen Bericht als PDF herunterladen (www.kef-online.de/<http://www.kef-on…)/>). Die ARD bemüht sich, mit den Beitragseinnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den Hörern und Zuschauern möglichst gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote liefern zu können. Zudem wird in größtmöglichem Maß offengelegt, wofür die Einnahmen verwendet werden. Die Landesrundfunkanstalten geben regelmäßig über die Gehälter ihres Führungspersonals Auskunft. Im Internet finden Sie eine Übersicht über die Sendungsprofile und Minutenpreise der Filme und Serien des Ersten Deutschen Fernsehens: http://www.daserste.de/specials/ueber-u…. Aus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sieben Dritte Programme, das Bildungsprogramm ARD alpha, die Digitalkanäle Tagesschau 24 und ONE, ihre Anteile am Kinderkanal KIKA, an PHOENIX, 3sat und Arte sowie 64 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie „DasErste.de“, die Das Erste Mediathek und den Livestream „live.daserste.de“ sowie das Jugendangebot „Funk“. Den Rundfunkbeitrag investieren die Landesrundfunkanstalten auch in Kinokoproduktionen, Bandnachwuchscontests, Musikfestivals und Literaturwettbewerbe. Weitere detaillierte Auskünfte dazu erhalten Sie hier: http://www.ard.de/home/intern/fakten/17… Wir hoffen, Sie weiterhin zu den Zuschauern des Ersten Deutschen Fernsehens zählen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen