Anteil Ungeimpfter an den Omikronfällen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

derzeit geistert eine Grafik durch die sozialen Medien, die den Anteil der Ungeimpften an den Omikronfällen auf 4 Prozent beziffert. 96 % machen vollständig geimpfte bzw. geboosterte Personen aus. In der Grafik wird der Anschein erweckt, als stamme sie aus dem Wochenbericht des RKI. Dort ist sie nicht zu finden. Allerdings finden sich auf Seite 14 oben die Datenbasis für die offenkundig von einem Mario Brüggen selbst gestrickte Grafik. Mit der Grafik soll klar ersichtlich die Botschaft gesendet werden, Omikron treffe Ungeimpfte gar nicht. Dies konterkariert Aussagen des Bundesgesundheitsministers, des RKI sowie namhafter Virologen. Ich bitte deshalb um eine Klarstellung.
Vielen Dank!
Ich habe die Grafik auf der FacebookSeite von Kurt Sigl gefunden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2022
  • Frist
    5. Februar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: derzeit geistert …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteil Ungeimpfter an den Omikronfällen [#236674]
Datum
3. Januar 2022 11:42
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
derzeit geistert eine Grafik durch die sozialen Medien, die den Anteil der Ungeimpften an den Omikronfällen auf 4 Prozent beziffert. 96 % machen vollständig geimpfte bzw. geboosterte Personen aus. In der Grafik wird der Anschein erweckt, als stamme sie aus dem Wochenbericht des RKI. Dort ist sie nicht zu finden. Allerdings finden sich auf Seite 14 oben die Datenbasis für die offenkundig von einem Mario Brüggen selbst gestrickte Grafik. Mit der Grafik soll klar ersichtlich die Botschaft gesendet werden, Omikron treffe Ungeimpfte gar nicht. Dies konterkariert Aussagen des Bundesgesundheitsministers, des RKI sowie namhafter Virologen. Ich bitte deshalb um eine Klarstellung. Vielen Dank! Ich habe die Grafik auf der FacebookSeite von Kurt Sigl gefunden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236674/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 03.01.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.01.2022
Datum
5. Januar 2022 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0004. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.01.2022 [Az. 2.13.04/0004#0004] [#236674] Sehr Antragstel…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.01.2022 [Az. 2.13.04/0004#0004] [#236674]
Datum
31. Januar 2022 17:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Der Wochenbericht wurde bereits korrigiert. Auf S. 14 wurde die Zahl der Ungeimpften unter den gemeldeten Omikronfällen am 03.01.2022 korrigiert (vorher: 186; nachher: 1.097). Bei den ursprünglichen Zahlen handelte es sich um die der Vorwoche. Am 05.01.2022 wurde in Tabelle 3 Anzahl und Anteil von Delta und Omikron korrigiert. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html Mit freundlichen Grüßen