Anteil von Herz-Kreislauf Erkrankungen bei Sterbefällen im Mittelrheintal

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Eine aktuelle Übersicht des Anteils an Sterbefällen aufgrund von Herz-Kreislauf Erkrankungen in gemeinden entlang des Mittelrheintals. Sollte dieser Detaillierungsgrad nicht möglich sein, dann alternativ auf Kreisebene, insbesondere Stadt Koblenz, Stadt Lahnstein, Rhein-Lahn Kreis und Rheingau-Taunus-Kreis.

Als Vergleichswert würde ich noch um den Bundesweiten Anteil bitten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine aktuelle Übersicht des Anteils a…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteil von Herz-Kreislauf Erkrankungen bei Sterbefällen im Mittelrheintal [#279248]
Datum
19. Mai 2023 13:53
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine aktuelle Übersicht des Anteils an Sterbefällen aufgrund von Herz-Kreislauf Erkrankungen in gemeinden entlang des Mittelrheintals. Sollte dieser Detaillierungsgrad nicht möglich sein, dann alternativ auf Kreisebene, insbesondere Stadt Koblenz, Stadt Lahnstein, Rhein-Lahn Kreis und Rheingau-Taunus-Kreis. Als Vergleichswert würde ich noch um den Bundesweiten Anteil bitten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279248/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.05.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.05.2023
Datum
8. Juni 2023 15:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 19.05.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0059 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.05.2023 - Az. 2.13.04/0005#0059 Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.05.2023 - Az. 2.13.04/0005#0059
Datum
15. Dezember 2023 17:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 19.05.2023, Aktenzeichen 2.13.04/0005#0059, und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Die von Ihnen begehrten amtlichen Informationen liegen hier nicht vor. Informationen zu Sterbefällen auf Gemeindeebene bzw. Landkreisebene können ggf. bei den zuständigen Statistischen Landesämtern erlangt werden. Bundesweite sowie auch bundeslandspezifische Daten zu Sterbefällen finden sich u. a. auf: https://www.gbe-bund.de/gbe/pkg_isgbe5.prc_menu_olap?p_uid=gast&p_aid=42524691&p_sprache=D&p_help=0&p_indnr=6&p_indsp=&p_ityp=H&p_fid= Mit freundlichen Grüßen