Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard

"Qualifikationsübersicht für den Übergang zu weiterführenden Schulen im Land Bremen"
Tabellarische Übersicht über den (prozentualen und absoluten) Anteil von Kindern an bremischen Grundschulen mit Leistungen über dem Regelstandard nach dem ersten Halbjahr der 4. Klasse für die Fächer Deutsch und Mathematik. Bitte die Übersicht für das aktuelle Schuljahr 2018/19 sowie die letzten 10 Jahre getrennt nach Stadtteilen und Stadtteilschulen erstellen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard [#53458]
Datum
30. Januar 2019 14:45
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Qualifikationsübersicht für den Übergang zu weiterführenden Schulen im Land Bremen" Tabellarische Übersicht über den (prozentualen und absoluten) Anteil von Kindern an bremischen Grundschulen mit Leistungen über dem Regelstandard nach dem ersten Halbjahr der 4. Klasse für die Fächer Deutsch und Mathematik. Bitte die Übersicht für das aktuelle Schuljahr 2018/19 sowie die letzten 10 Jahre getrennt nach Stadtteilen und Stadtteilschulen erstellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
?Ich bin ab 31.01.2019 wieder erreichbar. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an Frau Mandy Ludwig (Durchwa…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Automatische Antwort: Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard [#53458]
Datum
30. Januar 2019 14:55
Status
Warte auf Antwort
?Ich bin ab 31.01.2019 wieder erreichbar. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an Frau Mandy Ludwig (Durchwahl 32310 oder E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Herzliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Reg…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard [#53458]
Datum
21. März 2019 12:57
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard“ vom 30.01.2019 (#53458) wurde von Ihnen leider nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte sein Sie so freundlich und informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie aufgrund der Zuordnung für das aktuelle Schuljahr die Anfrage noch nicht abschließend beantworten können, wäre ich Ihnen verbunden, wenn Sie mir die Daten der Vorjahre schon vorab zur Verfügung stellen könnten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von ihnen gewünschten Daten werden im zuständigen Fachreferat nicht erhoben. Ich…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard [#53458]
Datum
30. April 2019 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die von ihnen gewünschten Daten werden im zuständigen Fachreferat nicht erhoben. Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichem Gruß
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskunft. Jedoch fällt es mir schwer zu verstehen, wie die von …
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard [#53458]
Datum
8. Mai 2019 09:58
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskunft. Jedoch fällt es mir schwer zu verstehen, wie die von mir angefragte Information im zuständigen Fachreferat nicht erhoben wird bzw. erhoben werden kann, da diese ja essenziell wesentlich ist für die Aufteilung der Kinder auf die weiterführenden Oberschulen und Gymnasien in Bremen, die in Ihrem Hause vollzogen wird. Mir geht es im Wesentlichen darum eine statistische Aussage treffen zu können wie hoch der Anteil der Kindern an den Grundschulen eins Jahrgangs ist, die eine sogenannte Gymnasialempfehlung bekommen haben in Relation zu dem Stadtteil in dem sich die Grundschule befindet. Diese Meldung/Information wird meines Wissens jedes Jahr von den Schulen an ihr Ressort zwangsläufig im Rahmen des bevorstehenden Schulübergangs vorgenommen. Ich bin Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie mein Anliegen inhaltlich doch beantworten könnten, wenn vielleicht auch nicht in der von mir ursprünglich angedachten Form. In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regel…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard [#53458]
Datum
19. Juni 2019 17:00
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard“ vom 30.01.2019 (#53458) wurde von Ihnen abschließend nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile weit überschritten. Ich erlaube mir daher den Vorgang zum nächstmöglichen Zeitpunkt der zuständigen Stelle bei der Landesdatenschutzbeauftragten zur weiter Klärung vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Nachricht vom 08.05.2019: Von: Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: AW: Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard [#53458] Datum: 8. Mai 2019 09:58 An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Status E-Mail wurde erfolgreich versendet. Problem? Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskunft. Jedoch fällt es mir schwer zu verstehen, wie die von mir angefragte Information im zuständigen Fachreferat nicht erhoben wird bzw. erhoben werden kann, da diese ja essenziell wesentlich ist für die Aufteilung der Kinder auf die weiterführenden Oberschulen und Gymnasien in Bremen, die in Ihrem Hause vollzogen wird. Mir geht es im Wesentlichen darum eine statistische Aussage treffen zu können wie hoch der Anteil der Kinder an den Grundschulen eines Jahrgangs ist, die eine sogenannte Gymnasialempfehlung bekommen haben in Relation zu dem Stadtteil in dem sich die Grundschule befindet. Diese Meldung/Information wird meines Wissens jedes Jahr von den Schulen an ihr Ressort zwangsläufig im Rahmen des bevorstehenden Schulübergangs vorgenommen. Ich bin Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie mein Anliegen inhaltlich doch beantworten könnten, wenn vielleicht auch nicht in der von mir ursprünglich angedachten Form. In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bre…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard“ [#53458] [#53458]
Datum
18. September 2019 11:00
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/53458 Am 30.01.2019 habe ich eine Anfrage mit dem Titel "Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard" an die zuständige Behörde verfasst. Die Anfrage wurde von mir dabei über die Internetplattform "www.fragdenstaat.de" eingereicht. Das eine Bearbeitung nicht innerhalb von kurzer Zeit erfolgen kann ist ja durchaus nachvollziehbar. Das nach mehreren Monaten aber nur eine mehr als fragwürdige und m.E. nicht nachvollziehbare Absage der Behörde ergeht leider nicht mehr. Meine dbzgl. inhaltliche Nachfrage bei der Behörde blieb bis zum heutige Tag zudem völlig unbeantwortet. Ich möchte Sie daher bitten, meinen gesetzlichen Anspruch auf Information ggü. der Bildungsbehörde zur Durchsetzung zu verhelfen. Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in P.S.: Dieses Ersuchen hatte ich schon an Ihr Haus am 13.08.2019 via Email an <<E-Mail-Adresse>> direkt versendet, aber auch hier leider bis dato keinerlei Reaktion erhalten. Anhänge: - 53458.pdf Anfragenr: 53458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die auf fehlenden personellen Ressourcen beruhende, verzöger…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard“ [#53458] [#53458]
Datum
25. September 2019 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die auf fehlenden personellen Ressourcen beruhende, verzögerte Antwort von uns. Wir hatten auch Ihr erstes Schreiben vom 13.08.2019 erhalten und am 15.08.2019 auch Kontakt mit der Senatorin für Kinder und Bildung aufgenommen. Leider haben wir in dieser Sache noch keine weiteren Informationen vorliegen. Deswegen haben wir heute nochmals die senatorische Behörde angeschrieben. Allerdings befindet sich die zuständige Sachbearbeiterin dort noch bis zum 30.09.2019 im Urlaub. Leider können wir Ihnen daher noch keine Informationen zur Sache geben. Sobald wir über weitere Informationen in dieser Sache verfügen, setzen wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regel…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard“ [#53458] [#53458]
Datum
19. November 2019 09:32
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil von Kindern mit Leistungen über dem Regelstandard“ vom 30.01.2019 (#53458) wurde auch trotz Ihrer Unterstützung bis heute, nach immerhin fast 11 Monaten, noch immer nicht durch das Fachressort beantwortet. Ich wende mich daher noch einmal an Sie um hier Unterstützung zu erhalten, bevor ich gezwungen sein werde den Rechtsweg in der Angelegenheit zu beschreiten. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/53458 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 53458.pdf Anfragenr: 53458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/53458