Sehr geehrteAntragsteller/in
die Maßnahmen des Konjunkturprogramms, auf das sich der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 geeinigt hat, haben den Anspruch, sowohl heutige als auch künftige Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger miteinander zu verbinden. Einerseits sollen die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abgefedert und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage gestärkt werden. Andererseits stellt ein nicht unwesentlicher Teil des Konjunkturpakets auf investive Ausgaben ab, die die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik maßgeblich positiv beeinflussen dürften. Davon profitieren naturgemäß jüngere oder zukünftige Generationen mehr als ältere Generationen.
Konkret summieren sich die ausgaben- und einnahmeseitigen Maßnahmen des Konjunkturpaktes vom 3. Juni 2020 auf eine Größenordnung von rund EUR 130 Mrd. für die Haushaltsjahre 2020 und 2021.
Eine detaillierte Ex-ante-Wirkungsanalyse der unterschiedlichen Einzelmaßnahmen in zeitlicher Hinsicht kann nicht explizit vorgenommen werden, da grundsätzlich eine isolierte Abschätzung solcher Impulse auf das Wirtschaftsgeschehen nicht ohne weiteres möglich ist.
Die Maßnahmen des Konjunkturpakets und deren Wirkungen lassen sich jedoch grob in zwei Fristigkeiten unterteilen:
1) Unter dem Aspekt „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ schlägt die Bundesregierung 31 Einzelmaßnahmen mit einem Finanzvolumen von rund 100 Mrd. Euro vor. Die unter diesem Gesichtspunkt zusammengefassten Maßnahmen haben in erster Linie zum Ziel, die durch die Corona-Pandemie ausgelösten, akuten wirtschaftlichen Verwerfungen abzumildern. Durch kurzfristige Maßnahmen wie der Stabilisierung von Löhnen, der Sicherung von Arbeitsplätzen sowie der Unterstützung von Familien, aber auch der finanziellen Absicherung von Unternehmen soll die deutsche Wirtschaft schnellstmöglich auf ihren langfristigen Wachstumspfad zurückgeführt werden. Vor dem Hintergrund dieser Zielformulierung sind die jeweiligen Einzelmaßnahmen darauf ausgerichtet, ihre volle Wirkung in der kurzen Frist, also innerhalb eines Zeithorizonts von etwa zwei Jahren, zu entfalten.
Zu beachten ist allerdings, dass unter dem „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ eine Vielzahl von Maßnahmen vorgesehen sind, die sowohl kurzfristige, konjunkturstimulierende Effekte zum Zeitpunkt ihrer Verausgabung als auch langfristige, wachstumsfördernde Effekte im weiteren Zeitverlauf haben dürften. Hier kommt unter anderem zum Tragen, dass sich heutige Investitionen positiv auf zukünftiges Wirtschaftswachstum auswirken.
Beispiele solcher Maßnahmen im „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ sind etwa die Einführung der degressiven Abschreibung als Anreize für Unternehmensinvestitionen, die Investition in Bildung durch den Ausbau von Ganztagsschulen bzw. -betreuung oder die Unterstützung von Auszubildenden durch Prämien für Ausbildungsbetriebe. Darüber hinaus wurde vereinbart, das Vorziehen bereits geplanter Investitionsprojekte des Bundes, etwa im Bereich Digitalisierung, zu prüfen.
2) Unter dem Aspekt „Zukunftspaket“ sind 23 Einzelmaßnahmen zusammengefasst, die auf die Entwicklung und Stabilisierung der Wirtschaft in der mittleren Frist, also innerhalb von fünf Jahren, und darüberhinausgehend in der langen Frist abzielen.
Zum einen sind im „Zukunftspaket“ zahlreiche Investitionen in nachhaltige Mobilität vorgesehen. Hierzu zählen beispielsweise die Förderungen zum Umstieg auf Elektromobilität oder der geplante Ausbau des Schienennetzes der Deutschen Bahn, der zum Bereich der langlebigen Investitionen zählt. Nicht zuletzt kann jedoch aufgrund des expliziten Fokus des „Zukunftspakets“ auf Investitionen in Zukunftstechnologien wie Elektromobilität, Wasserstoff oder künstliche Intelligenz davon ausgegangen werden, dass aufgrund des zu erwartenden Technologie- und Wissensaufbaus auch zukünftige Generationen von vielen mittelfristigen Investitionsentscheidungen profitieren.
Der letzte Aspekt wird dadurch verstärkt, dass im „Zukunftspaket“ ein Schwerpunkt auf die technologische Forschung und Entwicklung vorgesehen ist. Damit soll die Innovationskraft deutscher Unternehmen, beispielsweise in den Bereichen Wasserstoffforschung oder Digitalisierung, langfristig und nachhaltig sichergestellt und gestärkt werden. Dadurch wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt Sorge getragen, dass die deutsche Wirtschaft sich in der Zukunft nachhaltig entwickeln kann. Zusätzlich ist auch bei investiven Maßnahmen des „Zukunftspakets“ ein kurzfristiger positiver Konjunkturimpuls gegeben (siehe Ausführungen unter Punkt 1).
Mit freundlichen Grüßen