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Anteile Finanzmittel nach Generationen

besonders im Hinblick auf die jetzt etablierten Konjunkturmaßnahmen, werden die Ausgaben nach Ihrer Generationenwirkung überprüft? Also können Sie ermitteln wieviel anteilig in für Jahrzehnte bestehende Infrastruktur gesteckt wird im Verhältnis zu Maßnahmen mit Kurzzeiteffekten, wie temporäre Steuersenkungen, Dietenerhöhungen usw.? Für alle Ausgaben dürfte ja ermittelt sein, wie lange entsprechend eine Wirkung sich nach der Investition entfaltet und für welche Altersgruppen. Für Autobahnbrücken z.B. 50 Jahre (es ist also eine Investition, die 2 Generationen hält) dagegen die halbjährliche Mehrwertsteuersenkung wahrscheinlich statistisch nach wenigen Jahren verpufft (also nur für die jetzige Generation)? Je nachdem was Sie als probates Mittel einer Folgenanalyse nutzen und teilen würden, erhoffe ich mir eine Art Nachhaltigkeit der Investition der Staatsausgaben beurteilen zu können. Gerne für die Gesamtheit der Ausgaben ermittelt. Vielen Dank für Ihre Bemühung einer Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: besonders im Hinbli…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteile Finanzmittel nach Generationen [#189006]
Datum
16. Juni 2020 01:51
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
besonders im Hinblick auf die jetzt etablierten Konjunkturmaßnahmen, werden die Ausgaben nach Ihrer Generationenwirkung überprüft? Also können Sie ermitteln wieviel anteilig in für Jahrzehnte bestehende Infrastruktur gesteckt wird im Verhältnis zu Maßnahmen mit Kurzzeiteffekten, wie temporäre Steuersenkungen, Dietenerhöhungen usw.? Für alle Ausgaben dürfte ja ermittelt sein, wie lange entsprechend eine Wirkung sich nach der Investition entfaltet und für welche Altersgruppen. Für Autobahnbrücken z.B. 50 Jahre (es ist also eine Investition, die 2 Generationen hält) dagegen die halbjährliche Mehrwertsteuersenkung wahrscheinlich statistisch nach wenigen Jahren verpufft (also nur für die jetzige Generation)? Je nachdem was Sie als probates Mittel einer Folgenanalyse nutzen und teilen würden, erhoffe ich mir eine Art Nachhaltigkeit der Investition der Staatsausgaben beurteilen zu können. Gerne für die Gesamtheit der Ausgaben ermittelt. Vielen Dank für Ihre Bemühung einer Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189006/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 16. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 16. Juni 2020
Datum
16. Juni 2020 13:10
Status
Warte auf Antwort
427,7 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Maßnahmen des Konjunkturprogramms, auf das sich der Koalitionsausschuss am 3. J…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Anteile Finanzmittel nach Generationen [#189006]
Datum
22. Juni 2020 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Maßnahmen des Konjunkturprogramms, auf das sich der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 geeinigt hat, haben den Anspruch, sowohl heutige als auch künftige Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger miteinander zu verbinden. Einerseits sollen die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abgefedert und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage gestärkt werden. Andererseits stellt ein nicht unwesentlicher Teil des Konjunkturpakets auf investive Ausgaben ab, die die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik maßgeblich positiv beeinflussen dürften. Davon profitieren naturgemäß jüngere oder zukünftige Generationen mehr als ältere Generationen. Konkret summieren sich die ausgaben- und einnahmeseitigen Maßnahmen des Konjunkturpaktes vom 3. Juni 2020 auf eine Größenordnung von rund EUR 130 Mrd. für die Haushaltsjahre 2020 und 2021. Eine detaillierte Ex-ante-Wirkungsanalyse der unterschiedlichen Einzelmaßnahmen in zeitlicher Hinsicht kann nicht explizit vorgenommen werden, da grundsätzlich eine isolierte Abschätzung solcher Impulse auf das Wirtschaftsgeschehen nicht ohne weiteres möglich ist. Die Maßnahmen des Konjunkturpakets und deren Wirkungen lassen sich jedoch grob in zwei Fristigkeiten unterteilen: 1) Unter dem Aspekt „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ schlägt die Bundesregierung 31 Einzelmaßnahmen mit einem Finanzvolumen von rund 100 Mrd. Euro vor. Die unter diesem Gesichtspunkt zusammengefassten Maßnahmen haben in erster Linie zum Ziel, die durch die Corona-Pandemie ausgelösten, akuten wirtschaftlichen Verwerfungen abzumildern. Durch kurzfristige Maßnahmen wie der Stabilisierung von Löhnen, der Sicherung von Arbeitsplätzen sowie der Unterstützung von Familien, aber auch der finanziellen Absicherung von Unternehmen soll die deutsche Wirtschaft schnellstmöglich auf ihren langfristigen Wachstumspfad zurückgeführt werden. Vor dem Hintergrund dieser Zielformulierung sind die jeweiligen Einzelmaßnahmen darauf ausgerichtet, ihre volle Wirkung in der kurzen Frist, also innerhalb eines Zeithorizonts von etwa zwei Jahren, zu entfalten. Zu beachten ist allerdings, dass unter dem „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ eine Vielzahl von Maßnahmen vorgesehen sind, die sowohl kurzfristige, konjunkturstimulierende Effekte zum Zeitpunkt ihrer Verausgabung als auch langfristige, wachstumsfördernde Effekte im weiteren Zeitverlauf haben dürften. Hier kommt unter anderem zum Tragen, dass sich heutige Investitionen positiv auf zukünftiges Wirtschaftswachstum auswirken. Beispiele solcher Maßnahmen im „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ sind etwa die Einführung der degressiven Abschreibung als Anreize für Unternehmensinvestitionen, die Investition in Bildung durch den Ausbau von Ganztagsschulen bzw. -betreuung oder die Unterstützung von Auszubildenden durch Prämien für Ausbildungsbetriebe. Darüber hinaus wurde vereinbart, das Vorziehen bereits geplanter Investitionsprojekte des Bundes, etwa im Bereich Digitalisierung, zu prüfen. 2) Unter dem Aspekt „Zukunftspaket“ sind 23 Einzelmaßnahmen zusammengefasst, die auf die Entwicklung und Stabilisierung der Wirtschaft in der mittleren Frist, also innerhalb von fünf Jahren, und darüberhinausgehend in der langen Frist abzielen. Zum einen sind im „Zukunftspaket“ zahlreiche Investitionen in nachhaltige Mobilität vorgesehen. Hierzu zählen beispielsweise die Förderungen zum Umstieg auf Elektromobilität oder der geplante Ausbau des Schienennetzes der Deutschen Bahn, der zum Bereich der langlebigen Investitionen zählt. Nicht zuletzt kann jedoch aufgrund des expliziten Fokus des „Zukunftspakets“ auf Investitionen in Zukunftstechnologien wie Elektromobilität, Wasserstoff oder künstliche Intelligenz davon ausgegangen werden, dass aufgrund des zu erwartenden Technologie- und Wissensaufbaus auch zukünftige Generationen von vielen mittelfristigen Investitionsentscheidungen profitieren. Der letzte Aspekt wird dadurch verstärkt, dass im „Zukunftspaket“ ein Schwerpunkt auf die technologische Forschung und Entwicklung vorgesehen ist. Damit soll die Innovationskraft deutscher Unternehmen, beispielsweise in den Bereichen Wasserstoffforschung oder Digitalisierung, langfristig und nachhaltig sichergestellt und gestärkt werden. Dadurch wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt Sorge getragen, dass die deutsche Wirtschaft sich in der Zukunft nachhaltig entwickeln kann. Zusätzlich ist auch bei investiven Maßnahmen des „Zukunftspakets“ ein kurzfristiger positiver Konjunkturimpuls gegeben (siehe Ausführungen unter Punkt 1). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Bemühen meine durch Unkenntnis etwas unscharfe Fragestellung zu …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anteile Finanzmittel nach Generationen [#189006]
Datum
22. Juni 2020 19:48
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Bemühen meine durch Unkenntnis etwas unscharfe Fragestellung zu beantworten. Die jeweiligen Wirkungshorizonte der Maßnahmen der Corona Maßnahmen sind schon einmal aufschlussreich, jedoch bliebe noch die generelle Frage, wenn es nicht möglich ist, wie aus Ihrem Schreiben hervorgeht, die Ausgaben im Vorhinein nach möglichst langanhaltender Wirksamkeit zu untersuchen, wie kommt es dann zu nachhaltigen Investments? Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur überprüft wird, ob eine neue Regelung mit anderen Dingen kollidiert und überhaupt wirken kann und ansonsten dann gemacht wird. Sie schreiben zwar von bestimmten Horizonten der Wirksamkeit, jedoch vermittelt das bei mir jetzt eher, dass diese Kategorisierung bisher überhaupt nicht viel Platz eingeräumt wird im Entscheidungsprozess. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189006/

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Juni 2020 zu der ich Ihnen gern folgende Informa…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Anteile Finanzmittel nach Generationen [#189006]
Datum
8. Juli 2020 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Juni 2020 zu der ich Ihnen gern folgende Informationen gebe: Die Wirksamkeit wirtschaftspolitischer Maßnahmen im Allgemeinen und konjunktureller Maßnahmen im Speziellen wird durch unabhängige Ex-Post-Auswertungen, etwa wissenschaftliche Fachpublikationen, analysiert. Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt und finden Berücksichtigung bei der Ausgestaltung konjunktureller Maßnahmen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.