Anteile Heizungsarten

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag!

Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht, der in den Gebäuden des Wirtschaftsministeriums verwendeten Heizungsarten. Bitte nennen Sie deren Anteile am Gesamtenergieverbrauch zum Heizen in den Gebäuden des Ministeriums.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht, der in den Gebäuden des Wirtscha…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteile Heizungsarten [#277692]
Datum
1. Mai 2023 01:16
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht, der in den Gebäuden des Wirtschaftsministeriums verwendeten Heizungsarten. Bitte nennen Sie deren Anteile am Gesamtenergieverbrauch zum Heizen in den Gebäuden des Ministeriums. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277692/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1.Mai 2023. Sie fragen unter Berufung…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Anteile Heizungsarten [#277692]
Datum
4. Mai 2023 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1.Mai 2023. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach den Anteilen der im BMWK verwendeten Heizungsarten. Wir verstehen dies als Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinn des § 2 Nummer 1 IFG begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Gern beantworten wir Ihre Fragestellung wie folgt: Die Wärmeversorgung in den Gebäuden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Bonn und Berlin erfolgt mit Fernwärme. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen