Antibiotika-Importe aus Indien

In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Pharmaunternehmen, die Antibiotika aus Indien importieren und die sie im Rahmen der GMP-Inspektionen überwachen.

Ich würde gerne im Rahmen einer journalistischen Recherche und im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes folgende Informationen bei Ihnen abfragen:

Welche Informationen liegen Ihnen durch Ihre GMP-Inspektionen zu Antibiotika-Importen aus Indien vor?

Konkret:
Welche in Sachsen-Anhalt ansässigen Pharmaunternehmen importieren Antibiotika aus Indien oder lassen in Indien Antibiotika produzieren?

Von welchen Zulieferern/Partnern in Indien importieren diese Unternehmen Antibiotika bzw. wo lassen sie Antibiotika produzieren? Gibt es Importe aus Hyderabad?

Bitte beantworten Sie meine Anfrage schriftlich bis zum 07.07.2023

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
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Marlon Plaaß
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Sachsen-Anhalt gib…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
Marlon Plaaß
Betreff
Antibiotika-Importe aus Indien [#283242]
Datum
5. Juli 2023 11:24
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Pharmaunternehmen, die Antibiotika aus Indien importieren und die sie im Rahmen der GMP-Inspektionen überwachen. Ich würde gerne im Rahmen einer journalistischen Recherche und im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes folgende Informationen bei Ihnen abfragen: Welche Informationen liegen Ihnen durch Ihre GMP-Inspektionen zu Antibiotika-Importen aus Indien vor? Konkret: Welche in Sachsen-Anhalt ansässigen Pharmaunternehmen importieren Antibiotika aus Indien oder lassen in Indien Antibiotika produzieren? Von welchen Zulieferern/Partnern in Indien importieren diese Unternehmen Antibiotika bzw. wo lassen sie Antibiotika produzieren? Gibt es Importe aus Hyderabad? Bitte beantworten Sie meine Anfrage schriftlich bis zum 07.07.2023
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marlon Plaaß Anfragenr: 283242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283242/ Postanschrift Marlon Plaaß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marlon Plaaß
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Antrag nach dem IZG LSA Sehr geehrter Herr Plaaß, auf Ihre E-Mail vom 5. Juli 2023 an das Fachreferat Immissionss…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag nach dem IZG LSA
Datum
1. August 2023 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Plaaß, auf Ihre E-Mail vom 5. Juli 2023 an das Fachreferat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung des Landesverwaltungsamtes und Ihrem damit verbundenen Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) nehme ich Bezug. Ihr Antrag wurde nunmehr von o. g. Fachreferat an das für die Bearbeitung von Anträgen nach dem IZG LSA zuständigem Referat Justitiariat, Stiftungen weitergeleitet. Sie begehren mit Ihrer Anfrage die Informationen, welche in Sachsen-Anhalt ansässigen Pharmaunternehmen Antibiotika aus Indien importieren oder Antibiotika in Indien produzieren lassen, von welchen Zulieferern/Partnern diese Unternehmen in Indien Antibiotika importieren bzw. wo sie Antibiotika produzieren lassen und ob es Importe aus Hyderabad gibt. Das IZG LSA ermöglicht jedem nach Maßgabe des Gesetzes freien Zugang zu amtlichen Informationen, die bei Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt vorhanden sind. Der Anspruch auf Zugang zu Informationen besteht, sofern keine Auskunftsversagungsgründe (§§ 3 - 6 IZG LSA) entgegenstehen. Soweit durch den Antrag auf Informationszugang ein Dritter in seinen Belangen berührt ist, ist diesem Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (§ 8 Abs. 1 IZG LSA). Da von Ihrer Anfrage Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen betroffen sein können und ein Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden darf, soweit der Betroffene eingewilligt hat, ist hier ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 Abs. 1 IZG LSA durchzuführen und den betreffenden Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats einzuräumen. Ich darf darauf hinweisen, dass Auskünfte nach § 10 IZG LSA kostenpflichtig sind. Die konkrete Gebühr bemisst sich dabei nach dem hier für die Bearbeitung angefallenem Zeitaufwand. Die Höhe der Verwaltungskosten hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang Informationen zur Verfügung gestellte werden und welche weitere Prüfung damit verbunden wäre. Hierzu möchte ich Ihnen einige Verfahrenshinweise geben: Nach Teil A Nr. 1 fällt für die Erteilung von Auskünften nach § 1 Abs. 2<https://informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/recht/landesrechtliche-vorschriften/izg-lsa/1-izg-lsa-grundsatz> in Verbindung mit § 7 Abs. 3<https://informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/recht/landesrechtliche-vorschriften/izg-lsa/7-izg-lsa-antrag-und-verfahren> des IZG LSA eine Gebühr in Höhe von höchstens 500,00 Euro an. Die Gebühr bemisst sich nach dem jeweils angefallenen Zeitaufwand, soweit nicht im Einzelfall von einer Gebührenerhebung wegen Geringfügigkeit des Aufwands abgesehen wird. § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) findet entsprechend Anwendung. Die Voraussetzung für das Absehen von einer Gebührenerhebung wegen Geringfügigkeit sind grundsätzlich gegeben, wenn im Einzelfall der Aufwand für die Gewährung des Informationszugangs nicht mehr als 15 Minuten beträgt. In § 3 Abs. 1 AllGO LSA ist geregelt, dass sich, sofern sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand bestimmt, vorbehaltlich besonderer Regelungen im Kostentarif als Stundensätze zugrunde zu legen sind 1. für Beamte des einfachen Dienstes und vergleichbare Angestellte 34 Euro, 2. für Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Angestellte 46 Euro, 3. für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte 57 Euro, 4. für Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte 71 Euro. Nach § 3 Abs. 2 AllGO LSA ist für jede angefangene Viertelstunde ein Viertel dieser Stundensätze oder der besonderen Stundensätze im Kostentarif zu berechnen. Mit diesen Stundensätzen ist der durchschnittliche personelle und sächliche Verwaltungsaufwand abgegolten. Eine konkrete Aussage zur Höhe der Kosten kann derzeit nicht erfolgen, da für die Gewährung der von Ihnen begehrten Informationen ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen ist. Aufgrund der Individualität jedes Drittbeteiligungsverfahrens kann der damit verbundene Zeitaufwand für die Bearbeitung Ihres Antrages nur geschätzt werden. Ich gehe derzeit davon aus, dass für die Prüfung, ob Ausschlussgründe nach dem IZG LSA zum Tragen kommen, das Verfassen des Auskunftsschreibens nach dem IZG LSA sowie für die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens voraussichtlich mindestens 6 Stunden Arbeitszeit einer Beamtin des gehobenen Dienstes aufzuwenden sind. Insoweit würde sich entsprechend § 3 AllGO LSA ein Betrag in Höhe von mindestens 342,00 Euro für den Zeitaufwand ergeben. Unter den dargestellten Gesichtspunkten bitte ich um Ihre Rückäußerung, ob Sie an Ihrem Antragsbegehren festhalten und ob ich hinsichtlich der betroffenen Dritten das sogenannte Drittbeteiligungsverfahren einleiten soll. Vor Veröffentlichung meiner Antwort bitte ich um Schwärzung aller personenbezogenen Daten. Mit freundlichen Grüßen

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Antrag nach dem IZG LSA Sehr geehrter Herr Plaaß, auf meine E-Mail vom 1. August 2023 nehme ich Bezug. Darin ba…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag nach dem IZG LSA
Datum
27. Februar 2024 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Plaaß, auf meine E-Mail vom 1. August 2023 nehme ich Bezug. Darin bat ich um Ihre Rückäußerung, ob Sie an Ihrem Antragsbegehren festhalten und ob ich hinsichtlich der betroffenen Dritten das sogenannte Drittbeteiligungsverfahren einleiten soll. Da Sie sich daraufhin nicht gemeldet haben, werde ich das Verfahren hier abschließen. Mit freundlichen Grüßen