Antibiotika-Importe aus Indien

In Baden-Württemberg sitzen mehrere große Pharmaunternehmen, die sie im Rahmen der GMP-Inspektionen überwachen.

Ich würde gerne im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes folgende Informationen bei Ihnen abfragen:

Welche Informationen liegen Ihnen durch Ihre GMP-Inspektionen zu Antibiotika-Importen aus Indien vor?

Konkret:
Welche in Baden-Württemberg ansässigen Pharmaunternehmen importieren oder produzieren Antibiotika aus/ in Indien? Auch ganz konkret aus Hyderabad?

Von welchen Zulieferern/Partnern in Indien importieren diese Unternehmen Antibiotika bzw. wo lassen sie Antibiotika produzieren?

Bitte beantworten Sie meine Anfrage schriftlich bis zum 07.07.2023.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
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Marlon Plaaß
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Baden-Württemberg sitzen mehrer…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
Marlon Plaaß
Betreff
Antibiotika-Importe aus Indien [#283232]
Datum
5. Juli 2023 10:50
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Baden-Württemberg sitzen mehrere große Pharmaunternehmen, die sie im Rahmen der GMP-Inspektionen überwachen. Ich würde gerne im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes folgende Informationen bei Ihnen abfragen: Welche Informationen liegen Ihnen durch Ihre GMP-Inspektionen zu Antibiotika-Importen aus Indien vor? Konkret: Welche in Baden-Württemberg ansässigen Pharmaunternehmen importieren oder produzieren Antibiotika aus/ in Indien? Auch ganz konkret aus Hyderabad? Von welchen Zulieferern/Partnern in Indien importieren diese Unternehmen Antibiotika bzw. wo lassen sie Antibiotika produzieren? Bitte beantworten Sie meine Anfrage schriftlich bis zum 07.07.2023.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marlon Plaaß Anfragenr: 283232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283232/ Postanschrift Marlon Plaaß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marlon Plaaß

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Regierungspräsidium Tübingen
Sehr geehrter Herr Plaaß, ihren Antrag vom 05.07.2023 auf Informationszugang nach dem Gesetz zur Regelung des Zug…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
AW: EXTERN: Antibiotika-Importe aus Indien [#283232]
Datum
14. Juli 2023 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Plaaß, ihren Antrag vom 05.07.2023 auf Informationszugang nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (LIFG) haben wir am selben Tag erhalten. Es ergeht folgende Entscheidung: Ihr Antrag wird abgelehnt. Begründung. Mit Ihrem Antrag begehren Sie konkret die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche in Baden-Württemberg ansässigen Pharmaunternehmen importieren oder produzieren Antibiotika aus/ in Indien? Auch ganz konkret aus Hyderabad? 2. Von welchen Zulieferern/Partnern in Indien importieren diese Unternehmen Antibiotika bzw. wo lassen sie Antibiotika produzieren? Der Informationsanspruch erstreckt sich nur auf amtliche Informationen. Eine amtliche Information ist nach der Gesetzesdefinition "jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen" (§ 3 Nr. 3 LIFG). Bei uns werden zu denen von Ihnen angefragten Punkten keine Akten oder Listen geführt. Das LIFG sieht grundsätzlich nur die Herausgabe vorhandener Informationen und keine Beschaffungspflicht vor. Mit freundlichen Grüßen