Antikörper Stichproben Tests Covid-19

Welche Stichproben Tests haben Sie bis dato 4.Mai 2020 veranlasst, um daraus die Verbreitung und Sterberate und somit die Gefahr von Covid-19 für die Gesellschaft abzuleiten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Rozbeh Chiryai Sharahi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Stic…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Rozbeh Chiryai Sharahi
Betreff
Antikörper Stichproben Tests Covid-19 [#185929]
Datum
4. Mai 2020 01:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Stichproben Tests haben Sie bis dato 4.Mai 2020 veranlasst, um daraus die Verbreitung und Sterberate und somit die Gefahr von Covid-19 für die Gesellschaft abzuleiten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rozbeh Chiryai Sharahi Anfragenr: 185929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185929 Postanschrift Rozbeh Chiryai Sharahi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rozbeh Chiryai Sharahi
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Sharahi / Sehr geehrter Herr Sharahi, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Antikörper Stichproben Tests Covid-19 [#185929]
Datum
7. Mai 2020 12:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Sharahi / Sehr geehrter Herr Sharahi, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Sharahi, bezugnehmend auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Angesichts der im …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Antikörper Stichproben Tests Covid-19 [#185929]
Datum
21. Mai 2021 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrte Frau Sharahi, bezugnehmend auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Angesichts der im Laufe der Pandemie massiv ausgebauten Testkapazitäten der Labore und des in mehreren Testverordnungen geregelten Testgeschehens stellt sich die Frage nach stichprobenartigen Tests nicht mehr. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Zahl der wöchentlich durchgeführten PCR-Tests und – was wichtig ist – den Anteil der positiven Testergebnisse. Die Angaben finden sich jeweils mittwochs in den seit dem 4. März 2020 vom Robert Koch-Institut täglich publizierten und öffentlich zugänglichen Situationsberichten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ), die auch differenzierte Informationen zu COVID-19-Sterbefällen enthalten. KW Anzahl Testungen Positiv getestet Positiv in % übermittelnde Labore bis KW10/2020 87.863 2.763 3,14% 48 11 127.457 7.582 5,9% 114 12 348.619 23.820 6,8% 152 13 360.964 31.347 8,7% 149 14 392.984 35.389 9,0% 143 15 379.233 30.728 8,1% 163 16 330.027 21.993 6,7% 167 17 347.578 17.367 5,0% 174 18 326.788 12.608 3,9 175 19 403.875 10.755 2,7 182 20 430.882 7.227 1,7 181 21 344.782 5.116 1,5 172 22 405.269 4.310 1,1 178 23 340.986 3.208 0,9 176 24 325.575 2.716 0,8 171 25 384.311 5.136 1,3 173 26 462.942 3.603 0,8 177 27 500.122 3.012 0,6 148 28 504.596 2.938 0,6 175 29 531.571 3.408 0,6 168 30 572,967 4,534 0.79 182 31 581,037 5,699 0.98 168 32 733,990 7,330 1.00 168 33 891,988 8,661 0.97 188 34 1,092,350 9,226 0.84 198 35 1,115,638 8,309 0.74 190 36 1,099,560 8,175 0.74 192 37 1,162,133 10,025 0.86 193 38 1,148,282 13,268 1.16 201 39 1,153,075 14,044 1.22 182 40 1.101.080 18.279 1,66 190 41 1.213.658 30.519 2,51 192 42 1.212.363 43.927 3,62 194 43 1.418.726 78.106 5,51 204 44 1.631.343 116.673 7,15 204 45 1.608.125 126.141 7,84 2 203 46 1.422.301 126.181 8,87 201 47* 1.394.255 128.668 9,23 201 48 1.379.859 126.140 9,14 205 49 1.347.625 135.136 10,03 204 50 1.504.313 170.200 11,31 201 51 1.599.120 184.940 11,57 202 52 1.057.269 136.998 12,96 188 53/2020 845.729 129.930 15,36 205 1/2021 1.228.604 157.569 12,83 205 2/2021 1.185.297 123.858 10,45 205 3/2021 1.107.202 109.764 9,91 205 4/2021 1.141.389 96.366 8,44 202 5/2021 1.092.988 82.007 7,50 203 6/2021 1.047.658 67.336 6,43 205 7/2021 1.069.784 65.440 6,12 190 8/2021 1.171.798 72.059 6,15 210 9/2021 1.153.270 71.715 6,22 211 10/2021 1.280.050 85.655 6,69 215 11/2021 1.367.247 107.827 7,89 2 209 12/2021 1.415.220 131.857 9,32 206 13/2021 1.178.378 128.814 10,93 207 14/2021 1.168.950 140.800 12,04 208 15/2021 1.311.887 163.282 12,45 208 16/2021 1.409.259 175.711 12,47 201 17/2021 1.337.504 149.805 11,20 200 Summe 56.836.969 3.848.332 Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass es aus infektionsepidemiologischer Sicht erforderlich ist, den erneuten Eintritt in ein exponentielles Wachstum der Pandemie durch antiepidemische Maßnahmen zu verhindern und – darüber hinaus – die Fallzahlen deutlich weiter in einen voraussichtlich kontrollierbaren Bereich zu senken, bis sich auf Populationsebene Grundimmunität durch die Impfungen einstellt. Die Gefährlichkeit des Virus hat sich besonders zum Jahreswechsel gezeigt. Die Zahl der COVID-19-Toten stieg von 7.533 am 12. Mai 2020 auf 33.071 am 31. Dezember 2020. Inzwischen ist die Zahl der COVID-19-Toten auf 86.381 (Stand: 18. Mai 2021) angewachsen. Mit freundlichen Grüßen