Antikorruptionskonzept der Stadt Essen

eine Ablichtung des Antikorruptionskonzeptes der Stadt Essen, auf welches sich Herr Oberbürgermeister Paß in seiner Pressemitteilung zur Causa EBE vom 23.09.2013 beruft. Meine Suche auf der Webseite der Stadt Essen www.essen.de(Suchbegriffe "Korruption" und "Antikorruptionskonzept" und ein Anruf bei der Stadt Essen blieben leider erfolglos.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2013
  • Frist
    1. November 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antikorruptionskonzept der Stadt Essen
Datum
30. September 2013 15:01
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Ablichtung des Antikorruptionskonzeptes der Stadt Essen, auf welches sich Herr Oberbürgermeister Paß in seiner Pressemitteilung zur Causa EBE vom 23.09.2013 beruft. Meine Suche auf der Webseite der Stadt Essen www.essen.de(Suchbegriffe "Korruption" und "Antikorruptionskonzept" und ein Anruf bei der Stadt Essen blieben leider erfolglos.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 30.09.2013 ist heute an mich weitergeleitet worden. Gerne ü…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Antikorruptionskonzept der Stadt Essen
Datum
1. Oktober 2013 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 30.09.2013 ist heute an mich weitergeleitet worden. Gerne übersende ich Ihnen das Antikorruptionskonzept der Stadt Essen mit den dazugehörigen Anlagen. Mit freundlichen Grüßen Bettina Ernst Stadt Essen Amt für Zentralen Service Abt. 11-1 / Generelle Angelegenheiten Rathaus Porscheplatz 45121 Essen Tel.:+49 201/88-11110 Fax:+49 201/88-9111110 <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Frau Ernst, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Bearbeitung der Anfrage! Mi…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antikorruptionskonzept der Stadt Essen
Datum
1. Oktober 2013 17:16
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Sehr geehrte Frau Ernst, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Bearbeitung der Anfrage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in