Sehr geehrter Herr Madrigal,
vielen Dank für Ihre Eingabe vom 27. Juni 2023, in der Sie die 98. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 21. April 2023, ansprechen und sich nach wissenschaftlichen Untersuchungen zum Coronavirus SARS-CoV-2 erkundigen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:
Das Protokoll der 98. Sitzung des Deutschen Bundestages ist öffentlich zugänglich und kann auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter
https://dserver.bundestag.de/btp/20/20098.pdf abgerufen werden.
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. Zu den Aufgaben gehört der generelle gesetzliche Auftrag, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten. Vorrangige Aufgaben liegen in der wissenschaftlichen Untersuchung, der epidemiologischen und medizinischen Analyse und Bewertung von Krankheiten mit hoher Gefährlichkeit, hohem Verbreitungsgrad oder hoher öffentlicher oder gesundheitspolitischer Bedeutung. Umfassende Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 sind auf der Internetseite des RKI unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Virologische_Basisdaten.html?nn=2386228 veröffentlicht. Dort finden Sie auch Quellenangaben der zugrundeliegenden wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen.
Des Weiteren hat der Gesetzgeber in § 5 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgelegt, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen in § 5 IfSG und in den Vorschriften der §§ 5a, 20a, 20b, 28 bis 32, 36 und 56 IfSG im Rahmen der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite und zu der Frage einer Reformbedürftigkeit beauftragt. Die Evaluation soll interdisziplinär erfolgen und insbesondere auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse die Wirksamkeit der auf Grundlage der genannten Vorschriften getroffenen Maßnahmen untersuchen. Sie soll durch unabhängige Sachverständige erfolgen, die jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag benannt wurden. Das Ergebnis dieser Evaluation finden Sie auf der Internetseite des BMG unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/BER_lfSG-BMG.pdf.
Das Ergebnis der Evaluation wurde der Bundesregierung - entsprechend dem gesetzlichen Auftrag - zum 30. Juni 2022 vorgelegt. Die Bundesregierung hat am 4. Oktober 2022 durch Unterrichtung des Deutschen Bundestages zum Bericht des Sachverständigenausschusses umfassend Stellung genommen (BT-Drs. 20/3850 -
https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003850.pdf).
Mit freundlichen Grüßen