Antrag auf Auskunft nach § 4 Abs. 1 IFG NRW

Ich möchte im eigenen Namen als natürliche Person meinen Anspruch auf Zugang zu den beim Innenministerium NRW vorhandenen amtlichen Informationen zur Herkunft der Daten, welche in das Recherchesystem DAR (Datenbankübergreifenden Analyse und Recherche) der Polizei in NRW einfließen, geltend machen.

Im Rahmen der Datenverarbeitung durch das DAR-System können Suchanfragen in polizeiinternen Dateien (ViVA NRW) und in externen Quellen (u.a. Melderegister (EMA), Kraftfahrtbundesamt (ZEVIS)) vorgenommen und die Daten automatisiert zusammengeführt werden. Anschließend kann eine gemeinsame Datenanalyse erfolgen (vgl. Schreiben des Innenministeriums NRW, Vorlage 17/5418, S. 14.).
Aus einem Schreiben des Innenministeriums NRW (Vorlage 17/5418, S. 12) geht hervor, dass folgende Datenquellen für das DAR-System diskutiert wurden: Daten aus dem alten und neuen Vorgangsbearbeitungssystem sowie dem Fallbearbeitungssystem der Polizei NRW einschließlich Metadaten aus Telekommunikationsüberwachungen, Meldedaten und KfZ-Registerdaten und Daten aus allgemein zugänglichen Bereichen sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter („OSINT-Daten“).
Konkrete Angaben, aus welchen Datenquellen die Daten für die Nutzung der aktuellen Rechtsgrundlage stammen, lassen sich jedoch weder dem Gesetzestext noch der Gesetzesbegründung entnehmen. Dort (Gesetzesbegründung, Landtag NRW, Drucksache 17/16517, S. 18) wird lediglich erwähnt, dass auch Daten aus einer präventiven Wohnraumüberwachung miteinbezogen werden können. Dies verdeutlicht die hohe Schutzbedürftigkeit der Daten der Analyse.
Deshalb möchte ich gerne umfassende konkrete Auskunft darüber erhalten, aus welchen Quellen die Daten stammen, die in das DAR-System der Polizei in NRW einfließen.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft zu entrichten sind.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Auskunft nach § 4 Abs. 1 IFG NRW [#253301]
Datum
14. Juli 2022 17:05
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte im eigenen Namen als natürliche Person meinen Anspruch auf Zugang zu den beim Innenministerium NRW vorhandenen amtlichen Informationen zur Herkunft der Daten, welche in das Recherchesystem DAR (Datenbankübergreifenden Analyse und Recherche) der Polizei in NRW einfließen, geltend machen. Im Rahmen der Datenverarbeitung durch das DAR-System können Suchanfragen in polizeiinternen Dateien (ViVA NRW) und in externen Quellen (u.a. Melderegister (EMA), Kraftfahrtbundesamt (ZEVIS)) vorgenommen und die Daten automatisiert zusammengeführt werden. Anschließend kann eine gemeinsame Datenanalyse erfolgen (vgl. Schreiben des Innenministeriums NRW, Vorlage 17/5418, S. 14.). Aus einem Schreiben des Innenministeriums NRW (Vorlage 17/5418, S. 12) geht hervor, dass folgende Datenquellen für das DAR-System diskutiert wurden: Daten aus dem alten und neuen Vorgangsbearbeitungssystem sowie dem Fallbearbeitungssystem der Polizei NRW einschließlich Metadaten aus Telekommunikationsüberwachungen, Meldedaten und KfZ-Registerdaten und Daten aus allgemein zugänglichen Bereichen sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter („OSINT-Daten“). Konkrete Angaben, aus welchen Datenquellen die Daten für die Nutzung der aktuellen Rechtsgrundlage stammen, lassen sich jedoch weder dem Gesetzestext noch der Gesetzesbegründung entnehmen. Dort (Gesetzesbegründung, Landtag NRW, Drucksache 17/16517, S. 18) wird lediglich erwähnt, dass auch Daten aus einer präventiven Wohnraumüberwachung miteinbezogen werden können. Dies verdeutlicht die hohe Schutzbedürftigkeit der Daten der Analyse. Deshalb möchte ich gerne umfassende konkrete Auskunft darüber erhalten, aus welchen Quellen die Daten stammen, die in das DAR-System der Polizei in NRW einfließen. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft zu entrichten sind. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253301/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Schreiben vom 14.07.2022 Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten in Ihrer Mail vom 14.07.2022 nach…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Schreiben vom 14.07.2022
Datum
10. August 2022 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten in Ihrer Mail vom 14.07.2022 nach den Datenquellen des DAR - Systems gefragt. Datenquellen des DAR-Systems sind neben bereits vorhandenen polizeilichen Daten, wie Daten aus Vorgangs- und Fallbearbeitungssystemen, der Einsatzdokumentation, des Verfahrens zur Verarbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie des Erkennungsdienstes, ergänzend anzustoßende Einzelabfragen behördlicher Daten wie Einwohnermeldeamt, Nationales Waffenregister, Ausländerzentralregister, Informationssystem der Polizei sowie VISA-Informationssystem. In der Hoffnung Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen