Antrag auf Errichtung einer Fahrradstraße in der Alten Schildower Straße in Glienicke

Anfrage an: Landkreis Oberhavel

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf meinen Antrag auf Errichtung einer Fahrradstraße in der Alten Schildower Straße in Glienicke (AZ: 2022O00219). Im Schreiben vom 20.04.2023 wurde mir mitgeteilt, dass der Landkreis Oberhavel der Gemeinde Glienicke am 14.10.2023 eine Anhörung in der Sache geschickt habe. Am 10.01.2023 habe die Gemeinde Glienicke dazu eine Stellungnahme abgegeben. Ich bitte um elektronische Kopien dieser beiden Schreiben. Sollte es darüberhinaus Aktenvermerke, Protokolle oder weitere Schriftsätze in der Sache geben, so bitte gleichsam um Übersendung von elektronischen Kopien. Vielen Dank im Voraus fü die Mühe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
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Michael Ortmann
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Landkreis Oberhavel Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
Antrag auf Errichtung einer Fahrradstraße in der Alten Schildower Straße in Glienicke [#289213]
Datum
28. September 2023 12:02
An
Landkreis Oberhavel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf meinen Antrag auf Errichtung einer Fahrradstraße in der Alten Schildower Straße in Glienicke (AZ: 2022O00219). Im Schreiben vom 20.04.2023 wurde mir mitgeteilt, dass der Landkreis Oberhavel der Gemeinde Glienicke am 14.10.2023 eine Anhörung in der Sache geschickt habe. Am 10.01.2023 habe die Gemeinde Glienicke dazu eine Stellungnahme abgegeben. Ich bitte um elektronische Kopien dieser beiden Schreiben. Sollte es darüberhinaus Aktenvermerke, Protokolle oder weitere Schriftsätze in der Sache geben, so bitte gleichsam um Übersendung von elektronischen Kopien. Vielen Dank im Voraus fü die Mühe.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann Anfragenr: 289213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289213/ Postanschrift Michael Ortmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann

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Landkreis Oberhavel
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ortmann, ihre unten stehende Nachricht habe ich erhalten. Zwar stellen Sie ausdrüc…
Von
Landkreis Oberhavel
Betreff
AW: Antrag auf Errichtung einer Fahrradstraße in der Alten Schildower Straße in Glienicke [#289213]
Datum
19. Oktober 2023 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ortmann, ihre unten stehende Nachricht habe ich erhalten. Zwar stellen Sie ausdrücklich einen Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), allerdings bestimmt § 2 Abs. 4 AIG: "In laufenden Verfahren wird Akteneinsicht bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen oder in sonstiger Weise beendenden Entscheidung nur nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden Verfahrensrechtes gewährt." Entsprechend vorgenannter Regelung werte ich Ihr Schreiben daher als Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 29 VwVfG i.V.m. § 1 I 1 VwVfGBbg und gewähre Ihnen diese Einsicht gern durch digitale Übersendung einer Ausfertigung der folgenden Dokumente: a) Anhörungsformular Landkreis Oberhavel vom 14.10.2022 mitsamt Stellungnahme Gemeinde Glienicke/Nordbahn vom 10.01.2023 sowie b) Aktenvermerk über eine durchgeführte Beratung des Landkreises und der Gemeinde vom 11.10.2022 Die vorbezeichneten Unterlagen entnehmen Sie bitte gern der Anlage. Mit freundlichem Gruß