Antrag auf Erteilung von Informationszugang; hier: Einladungen, Tagesordnungen, Vorlagen und Protokolle der Bezirksversammlung Wedding (vor 1950-09-01) und der Bezirksverordnetenversammlung Wedding bzw Mitte (ab 1950-09-01)
An die
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
-- Referat I A: Bezirksangelegenheiten --
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Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier:
Einladungen, Tagesordnungen, Vorlagen und Protokolle
- der Bezirksversammlung Wedding (vor 1950-09-01) und
- der Bezirksverordnetenversammlung Wedding bzw Mitte (ab 1950-09-01)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage hierdurch Informationszugang nach dem IFG Berlin wie folgt:
1 — Erteilung von Informationszugang an Amtsstelle zu den der Senatsverwaltung (sic!) vorliegenden
Einladungen, Tagesordnungen, Vorlagen und Protokolle
- der Bezirksversammlung Wedding (vor 1950-09-01) und
- der Bezirksverordnetenversammlung Wedding bzw Mitte (ab 1950-09-01)
aus der Zeit vor Einführung der Veröffentlichung solcher Unterlagen in elektronischer Form mittels Sitzungs-Informations-System. --
Der Antrag wird wie folgt erläutert:
a — Vor Einführung der Veröffentlichung der eingangs bezeichneten Unterlagen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVVs) mittels Online-Sitzungs-Informations-System war geübte Praxis der Verwaltung, dass die BVV-Büros mindestens eine Ausfertigung der Unterlagen der BVV in *Papierform* an die Senatsverwaltung übermittelten.
Innerhalb der Senatsverwaltung dürfte hierfür das Referat für Bezirksangelegenheiten zuständig sein.
Da die Überlieferung der eingangs bezeichneten Unterlagen mindestens für den Bereich Wedding beim Bezirksmuseum (›Mitte Museum‹) und beim Landesarchiv Berlin lückenhaft ist, ist der Zugang zum betreffenden Aktenbestand der Senatsverwaltung von allergrößtem Interesse für die kommunalpolitische Forschung.
b — Der vorliegende Antrag bezieht sich *nicht* auf Unterlagen aus dem Bereich des *früheren* Bezirksamtes Mitte von Berlin *vor* dem Zeitpunkt der Bezirksfusion.
c — Der vorliegende Antrag bezieht sich *nicht* auf Unterlagen aus dem Bereich des *früheren* Bezirksamtes Tiergarten von Berlin *vor* dem Zeitpunkt der Bezirksfusion.
d — Der vorliegende Antrag bezieht sich *nicht* auf Unterlagen aus der Zeit *nach* Einführung der Veröffentlichung von Einladungen, Tagesordnungen, Vorlagen und Protokolle in elektronischer Form mittels Sitzungs-Informations-System.
e — Der vorliegende Antrag bezieht sich *auch* auf Unterlagen in Papierform der BVV Mitte aus der Zeit *seit* der Bezirksfusion (mit der Einschränkung nach Buchstabe d).
f — Der vorliegende Antrag bezieht sich *auch* auf Unterlagen aus der Zeit der *Bezirksversammlung* (sic: ohne ›-verordneten-‹) des Verwaltungsbezirks Wedding *vor* Gründung des heutigen Landes Berlin.
Die Bezirksversammlungen der Berliner Verwaltungsbezirke der Stadt Groß-Berlin nahmen vergleichbare Aufgaben wahr wie die heutigen Bezirksverordnetenversammlungen, waren jedoch etwas anders zusammengesetzt: Sie bestanden aus denjenigen Stadtverordneten (!) der Stadt Groß-Berlin, die ihren Wahlkreis im Verwaltungsbezirk hatten, ergänzt um hinzugewählte Bezirksverordnete).
g — Der Stichtag 1950-09-01 ist der Tag des Inkrafttretens der ersten Verfassung des Landes Berlin und damit des Rechtsrahmens für die Bezirksverordnetenversammlungen in der heutigen Form.
h — Der Antragssteller erwartet nicht, dass die heutige Senatsverwaltung etwaig vorhandene historische Unterlagen für die Einsichtnahme ordnet oder anderweitig aufbereitet.
Vorliegend geht es zunächst einmal darum, den Unterlagenbestand festzustellen, kursorisch zu sichten und für eine künftige archivarische Sicherung einzuschätzen. --
Der Antragsteller erinnert rein vorsorglich daran, dass Unterlagen der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin spätestens vor ihrer Vernichtung dem Landesarchiv Berlin zur Übernahme anzubieten sind (§ 5 Archivgesetz des Landes Berlin). Gegebenenfalls dürfte auch eine Übergabe an das Bezirksmuseum (›Mitte Museum‹) in Betracht kommen. Da die Unterlagen je nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung auf Papier erstellt wurden, das heute stark versauert sein dürfte, erscheinen archivarische Sicherungsmaßnahmen auch als geboten. --
Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen nicht vor.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum24. Mai 2023
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27. Juni 2023
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