Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Verbleib von Belegen in einer Compliance-Angelenheit

Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Verbleib von Belegen in einer Compliance-Angelenheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Antragsteller beantragt hierdurch Informationszugang wie folgt:

1 — Erteilung von Einsicht in Abdrucke von privaten eMail-Nachrichten an den Antragsteller, mit denen sich ein/e Mitarbeiter/in des Landesdenkmalamtes Berlin dem Antragssteller außerdienstlich aufgedrängt hat und die der Antragsteller dem Landeskonservator als Leiter des Landesdenkmalamtes Berlin in einem persönlichen Gespräch am 15. März 2022 zur Prüfung als Compliance-Verstoß leihweise zur Verfügung gestellt hat.

Nachdem der Antragsteller im April 2022 vor einer Nazi-Kneipe angegriffen und verletzt wurde, konnten die überlassenen Abdrucke durch ihn beim Landeskonservator zunächst nicht nachgefasst werden.

Unter dem 25. August 2022 wandte sich der Antragsteller mit einem Schriftsatz an den Landeskonservator, um die Herausgabe der Abdrucke anzubahnen.

Der Schriftsatz ist dem Landesdenkmalamt Berlin beweisfähig am 25. August 2022 zugegangen.

Auf diesen Schriftsatz liegt bisher trotz mehrfacher Erinnerung keine Antwort des Landeskonservators vor.

Der vorliegende Informationsfreiheitsantrag dient nicht nur, aber auch, der Aufklärung des Verbleibs der überlassenen Abdrucke.

Da das Landesdenkmalamt Berlin im Schriftverkehr keine Vorgangszeichen verwendet und der Schriftverkehr mit dem Landesdenkmalamt Berlin in der Vergangenheit wirr und ausweichend verlaufen ist, wird die vorliegende Anfrage über die Plattform ›Frag-den-Staat.de‹ eingereicht.

Hierdurch soll dem Landesdenkmalamt erleichtert werden, den Antrag in geordneter, strukturierter und öffentlich dokumentierter Form zu bescheiden.

****** Bitte bescheiden Sie den Antrag ohne auszuweichen genau zu dem angefragten Gegenstand des Antrages. Bescheide zu fantasierten Anträgen, die objektiv nachprüfbar *nicht* gestellt wurden, können prinzipbedingt keine wirksame Bescheidung des vorliegenden Antrages zum Ergebnis haben. ******

Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen nicht vor.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung.

Besten Dank.

Mit freundlichem Gruß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Verbleib von Belegen in einer Compliance-An…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Verbleib von Belegen in einer Compliance-Angelenheit [#265690]
Datum
14. Dezember 2022 21:15
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Verbleib von Belegen in einer Compliance-Angelenheit Sehr geehrte Damen und Herren, der Antragsteller beantragt hierdurch Informationszugang wie folgt: 1 — Erteilung von Einsicht in Abdrucke von privaten eMail-Nachrichten an den Antragsteller, mit denen sich ein/e Mitarbeiter/in des Landesdenkmalamtes Berlin dem Antragssteller außerdienstlich aufgedrängt hat und die der Antragsteller dem Landeskonservator als Leiter des Landesdenkmalamtes Berlin in einem persönlichen Gespräch am 15. März 2022 zur Prüfung als Compliance-Verstoß leihweise zur Verfügung gestellt hat. Nachdem der Antragsteller im April 2022 vor einer Nazi-Kneipe angegriffen und verletzt wurde, konnten die überlassenen Abdrucke durch ihn beim Landeskonservator zunächst nicht nachgefasst werden. Unter dem 25. August 2022 wandte sich der Antragsteller mit einem Schriftsatz an den Landeskonservator, um die Herausgabe der Abdrucke anzubahnen. Der Schriftsatz ist dem Landesdenkmalamt Berlin beweisfähig am 25. August 2022 zugegangen. Auf diesen Schriftsatz liegt bisher trotz mehrfacher Erinnerung keine Antwort des Landeskonservators vor. Der vorliegende Informationsfreiheitsantrag dient nicht nur, aber auch, der Aufklärung des Verbleibs der überlassenen Abdrucke. Da das Landesdenkmalamt Berlin im Schriftverkehr keine Vorgangszeichen verwendet und der Schriftverkehr mit dem Landesdenkmalamt Berlin in der Vergangenheit wirr und ausweichend verlaufen ist, wird die vorliegende Anfrage über die Plattform ›Frag-den-Staat.de‹ eingereicht. Hierdurch soll dem Landesdenkmalamt erleichtert werden, den Antrag in geordneter, strukturierter und öffentlich dokumentierter Form zu bescheiden. ****** Bitte bescheiden Sie den Antrag ohne auszuweichen genau zu dem angefragten Gegenstand des Antrages. Bescheide zu fantasierten Anträgen, die objektiv nachprüfbar *nicht* gestellt wurden, können prinzipbedingt keine wirksame Bescheidung des vorliegenden Antrages zum Ergebnis haben. ****** Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen nicht vor. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung. Besten Dank. Mit freundlichem Gruß
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265690/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesdenkmalamt Berlin
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 14.12.202…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Verbleib von Belegen in einer Compliance-Angelenheit [#265690]
Datum
5. Januar 2023 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 14.12.2022. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Landesdenkmalamt Berlin Justitiar – LDA Jur Altes Stadthaus, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Tel.: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] Fax: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] www.berlin.de/landesdenkmalamt www.youtube.com/landesdenkmalamtberlin
<< Anfragesteller:in >>
Geschäftszeichen: Frag-den-Staat.de, Ticket #265690. Sehr geehrte Damen und Herren, in eingangs bezeichneter Sa…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Verbleib von Belegen in einer Compliance-Angelenheit [#265690]
Datum
22. Januar 2023 20:47
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Geschäftszeichen: Frag-den-Staat.de, Ticket #265690. Sehr geehrte Damen und Herren, in eingangs bezeichneter Sache bestätige ich dankend den Eingang Ihres Bescheides unter dem 14. Dezember 2022 am 5. Januar 2023. Nach rund 19 Wochen ist durch den Bescheid meine dem Informationsfreiheits-Antrag zugrunde liegende schriftliche Anfrage an das Landesdenkmalamt Berlin unter dem 25. August 2022 hinsichtlich deren Buchstabe [c] (Seite 3 der Anfrage) erledigt. Mein darauf bezogener Antrag unter dem 14. Dezember 2022 auf Erteilung von Informationszugang nach § 3 IFG BE ist somit ebenfalls erledigt. NICHT ERLEDIGT ist meine oben bezeichnete schriftliche Anfrage an das Landesdenkmalamt Berlin unter dem 25. August 2022 hinsichtlich deren Buchstabe [b] (Seite 2 der Anfrage). Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Angelegenheit des Informationsfreiheitsrechts. Mit freundlichen Gruß << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesdenkmalamt Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> eine schriftliche Anfrage von Ihnen vom 25. August 2022 lässt sich im Lan…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
AW: WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Verbleib von Belegen in einer Compliance-Angelenheit [#265690]
Datum
25. Januar 2023 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> eine schriftliche Anfrage von Ihnen vom 25. August 2022 lässt sich im Landesdenkmalamt nicht finden. Bitte senden Sie mir Ihre Eingabe nochmals zu. Mit freundlichen Grüßen
Landesdenkmalamt Berlin
Sehr geehrter [geschwärzt], ich möchte Ihnen im Hinblick auf Ihre Anfrage vom 25. August 2022 zu Buchstabe b) ant…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
AW: WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Verbleib von Belegen in einer Compliance-Angelenheit [#265690]
Datum
27. Januar 2023 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter [geschwärzt], ich möchte Ihnen im Hinblick auf Ihre Anfrage vom 25. August 2022 zu Buchstabe b) antworten: [geschwärzt]? [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt]             Landesdenkmalamt Berlin Justitiar – LDA Jur Altes Stadthaus, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Tel.: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] Fax: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] [geschwärzt] www.berlin.de/landesdenkmalamt www.youtube.com/landesdenkmalamtberlin [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt]; [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] #[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > > [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Geschäftszeichen: Frag-den-Staat.de, Ticket #265690 Datum: 2023-01-27
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Betreff
AW: WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Verbleib von Belegen in einer Compliance-Angelenheit [#265690]
Datum
27. Januar 2023 22:14
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Geschäftszeichen: Frag-den-Staat.de, Ticket #265690 Datum: 2023-01-27