Antrag auf Freigabe der Informationen zur Vergabeverfahren im Bereich der Kriminaltechnik

Haben in den letzten 5 Jahren Ausschreibungen zur Lieferung der Reagenzien für latente Blutspuren sowie für den Nachweis der Spermaspuren (wie z.B. Phosphatesmo, Peroxtesmo, Hepmophan, Bluestar Forensic und andere) stattgefunden?
Welche Unternehmen haben die Ausschreibungen gewonnen?
In welchen Höhe waren die Kosten für die angebotene Waren?
Wann sind weitere Ausschreibungen in diesem Bereich vorgesehen?
Ich bitte Sie um das Übersenden der Information auf meine Emailadresse: <<E-Mail-Adresse>>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2024
  • Frist
    28. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haben in den letzten 5 Jahren Auss…
An Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Freigabe der Informationen zur Vergabeverfahren im Bereich der Kriminaltechnik [#298392]
Datum
26. Januar 2024 11:57
An
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haben in den letzten 5 Jahren Ausschreibungen zur Lieferung der Reagenzien für latente Blutspuren sowie für den Nachweis der Spermaspuren (wie z.B. Phosphatesmo, Peroxtesmo, Hepmophan, Bluestar Forensic und andere) stattgefunden? Welche Unternehmen haben die Ausschreibungen gewonnen? In welchen Höhe waren die Kosten für die angebotene Waren? Wann sind weitere Ausschreibungen in diesem Bereich vorgesehen? Ich bitte Sie um das Übersenden der Information auf meine Emailadresse: <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298392/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über die Platttform „fragdenstaat.de“. Da…
Von
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Freigabe der Informationen zur Vergabeverfahren im Bereich der Kriminaltechnik
Datum
26. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
bayerisches.pdf
54,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über die Platttform „fragdenstaat.de“. Das Bayer. Polizeiverwaltungsamt ist nicht für die Beschaffung von kriminaltechnischem Material zuständig. Wir haben Ihre Anfrage daher an das Polizeipräsidium Oberpfalz weitergeleitet. Antwort erhalten Sie unmittelbar von dort. Mit freundlichen Grüßen