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Antrag auf Herausgabe des Briefes von Herrn Scholz an seine Minister gemäß § 1 Abs 1 S 1 IFG

Anfrage an: Deutscher Bundestag

den Brief an die Minister, der hier (Tagesschau) erwähnt wurde:

"Mit einem Brief an seine Minister hat Kanzler Scholz im Streit über die Atomkraft klargemacht: Die drei verbliebenen Meiler sollen bis Mitte April weiterlaufen können. (...) [Hier] verweist Olaf Scholz erstmals auf seine Richtlinienkompetenz laut Geschäftsordnung der Bundesregierung."

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/scholz-machtwort-regierung-koalition-101.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Brief an die Minister, der hier (…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Herausgabe des Briefes von Herrn Scholz an seine Minister gemäß § 1 Abs 1 S 1 IFG [#298215]
Datum
24. Januar 2024 17:23
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Brief an die Minister, der hier (Tagesschau) erwähnt wurde: "Mit einem Brief an seine Minister hat Kanzler Scholz im Streit über die Atomkraft klargemacht: Die drei verbliebenen Meiler sollen bis Mitte April weiterlaufen können. (...) [Hier] verweist Olaf Scholz erstmals auf seine Richtlinienkompetenz laut Geschäftsordnung der Bundesregierung." https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/scholz-machtwort-regierung-koalition-101.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298215/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Ihr Antrag nach dem IFG Sehr << Antragsteller:in >> anbei ein Schreiben als Antwort auf Ihren Antrag …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
6. Februar 2024 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
835,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei ein Schreiben als Antwort auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen,
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