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Antrag auf Herausgabe des Urteils im "Beewashing-Honig"-Fall vom 8. Februar 2024

Anfrage an: Landgericht Dresden

das Urteil im Fall [geschwärzt] gegen [geschwärzt] ([geschwärzt] & [geschwärzt], [geschwärzt]) vom achten Februar 2024. Falls Ihnen das Urteil noch nicht vorliegen sollte, bitte ich Sie, es mir zuzusenden, sobald Sie es erhalten haben. Bitte senden Sie mir gerne vorab das Aktenzeichen. 😊

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühen und wünsche Ihnen einen angenehmen Start in die neue Woche.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Urteil im Fall [ge…
An Landgericht Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Herausgabe des Urteils im "Beewashing-Honig"-Fall vom 8. Februar 2024 [#299959]
Datum
12. Februar 2024 20:31
An
Landgericht Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Urteil im Fall [geschwärzt] gegen [geschwärzt] ([geschwärzt] & [geschwärzt], [geschwärzt]) vom achten Februar 2024. Falls Ihnen das Urteil noch nicht vorliegen sollte, bitte ich Sie, es mir zuzusenden, sobald Sie es erhalten haben. Bitte senden Sie mir gerne vorab das Aktenzeichen. 😊 Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühen und wünsche Ihnen einen angenehmen Start in die neue Woche.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299959/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landgericht Dresden
Ihr Antrag vom 12. Februar 2024 nach dem Sächsischen Transparenzgesetz Sehr << Antragsteller:in >> ic…
Von
Landgericht Dresden
Betreff
Ihr Antrag vom 12. Februar 2024 nach dem Sächsischen Transparenzgesetz
Datum
16. Februar 2024 07:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich rege die Antragsrücknahme an, da gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 SächsTranspG Gerichte transparenzpflichtige Stellen sind, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Ich entnehme jedoch Ihrer E-Mail, dass Sie um Übersendung des Urteils im Fall Jan Böhmermann gegen Rico Heinzig ersuchen. Dies ist keine Angelegenheit der Justizverwaltung. Über einen derartigen Antrag gemäß § 299 Abs. 2 ZPO entscheidet grundsätzlich der Vorstand des Gerichts. Die Zuständigkeit für diese Anträge wurde beim Landgericht Dresden jedoch auf die Vorsitzenden der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen, soweit es sich bei dem Verfahren um eine Einzelrichtersache handelt, auf den zuständigen Einzelrichter übertragen. Ich weise jedoch bereits jetzt daraufhin, dass dritten Personen ohne Einwilligung der Parteien nur dann Akteneinsicht gestattet werden kann (dazu gehört auch die Übersendung des Urteils), wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. Bitte teilen Sie mir daher möglichst bis zum 23. Februar 2024 mit, ob Sie den Antrag nach dem Transparenzgesetz zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#299959] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Antrag …
An Landgericht Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#299959]
Datum
18. Februar 2024 23:07
An
Landgericht Dresden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Antrag auf Herausgabe des Urteils im "Beewashing-Honig"-Fall vom 8. Februar 2024“ (12.02.2024, #299959) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, könnten Sie mir bitte das Aktenzeichen des Urteils nennen? Mit freundlichen Grüßen << Antragste…
An Landgericht Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Post Scriptum zu "Antrag auf Herausgabe des Urteils im "Beewashing-Honig"-Fall vom 8. Februar 2024" [#299959]
Datum
28. Februar 2024 18:22
An
Landgericht Dresden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, könnten Sie mir bitte das Aktenzeichen des Urteils nennen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299959/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Landgericht Dresden
Sehr << Antragsteller:in >> das Aktenzeichen lautet: EV 3 O 2529/23. Freundliche Grüße
Von
Landgericht Dresden
Betreff
AW: Post Scriptum zu "Antrag auf Herausgabe des Urteils im "Beewashing-Honig"-Fall vom 8. Februar 2024" [#299959]
Datum
29. Februar 2024 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Aktenzeichen lautet: EV 3 O 2529/23. Freundliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.