Antrag auf Informationen zur Verwertung von "Impfresten"
aus aktuellen Pressebereichterstattungen entnehme ich, dass verschiedene Personen, die der öffentlichen Verwaltung oder dem Stadtrat angehören sollen eine Coronaschutzimpfung erhalten haben, obwohl sie nicht unter § 2 der CoronaImpfV fallen. Öffentlich bekannt geworden ist, dass sich sowohl der Oberbürgermeister, als auch 10 Stadträte haben impfen lassen, obwohl sie nach der geltenden Impfverordnung noch keinen Anspruch auf die Impfung gehabt hätten. Die Stadt begründet dies damit, dass beim Vorliegen von Impfresten, die andernfalls verfallen würden, ein Zufallsgenerator verwendet werde.
Ich bitte daher um Zusendung der folgenden Informationen:
a) In wie vielen Fällen wurden Impfdosen über den genannten Zufallsgenerator vergeben?
b) Bei wie vielen dieser nach dem Zufallsgenerator vergebenen Impfungen handelt es sich um Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen / Beamte / Beamtinnen der Stadt Halle?
c) Bei wie vielen dieser nach dem Zufallsgenerator vergebenen Impfungen handelt es sich um Mitglieder des Stadtrates?
d) Wie viele Personen, die nach dem genannten Zufallsgenerator geimpft wurden unterfallen der Anspruchsbrechtigung nach § 2 CoronaImpfV?
e) Wie viele der im Zufallsgenerator gespeicherten Personen unterfallen der Anspruchsbrechtigung nach § 2 CoronaImpfV?
f) Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme in die Datenbank des Zufallsgenerators?
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Februar 2021
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10. März 2021
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