Antrag auf Offenlegung der Zahlen zu Parkverstößen

Anzahl und Gesamtsumme der Verwarnungsgelder, sowie Anteil der Privatanzeigen daran, für Parkverstöße für den gesamten Zeitraum vom Jahr 2022.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Offenlegung der Zahlen zu Parkverstößen [#275851]
Datum
15. April 2023 09:23
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl und Gesamtsumme der Verwarnungsgelder, sowie Anteil der Privatanzeigen daran, für Parkverstöße für den gesamten Zeitraum vom Jahr 2022.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275851/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Anfragenr: 275851 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 15.04.2023 und leg…
Von
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Betreff
Anfragenr: 275851
Datum
11. Mai 2023 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 15.04.2023 und lege Ihnen nachfolgend die Parkverstöße für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 für das gesamte Stadtgebiet offen. Insgesamt wurden im vergangenem Jahr 4.679 verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten aufgenommen und verfolgt. Daraus ergab sich eine Forderung i. H. v. 131.839,40 €. Inkludiert sind hier Bußgelder und Kostenbescheide. Von diesen Ordnungswidrigkeiten wurden 116 durch Bürger*innen bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück angezeigt und verfolgt. Hieraus ergab sich eine Summe i. H. v. 5.468,50 € (ebenfalls samt Bußgeldern und Kostenbescheiden). Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 275851 [#275851] Guten Tag, Sie haben geschrieben, das von den 116 anzeigen von Privat Personen al…
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 275851 [#275851]
Datum
11. Mai 2023 17:07
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie haben geschrieben, das von den 116 anzeigen von Privat Personen alle 116 Anzeigen bearbeitet wurden. Heißt dies, das in allen 116 Fällen ein Bußgeldbescheid verschickt wurde? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275851/

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Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Anfragenr: 275851 Sehr << Antragsteller:in >> nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht ist nach Verwarn- un…
Von
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Betreff
Anfragenr: 275851
Datum
15. Mai 2023 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht ist nach Verwarn- und Bußgeldverfahren zu unterscheiden. Bei sog. geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (bis 55,- €) kann die Verwaltungsbehörde ein Verwarngeld erheben. Dies war in allen 116 Fällen der Fall. Sofern das Verwarngeld beglichen wird, ist das Verfahren abgeschlossen. Ein Bußgeldverfahren wird nur dann eingeleitet, wenn ein Verwarngeld nicht beglichen wird. Hierzu besteht in einem Großteil der Fälle – aufgrund der direkten Begleichugn des Vewarngeldes – keine Erforderlichkeit mehr. Mit freundlichen Grüßen