Antrag auf Übersendung von Informationen + Begründung zu ÄnderungsVO zur CoronaImpfV
1) Die Unterlagen (Referentenentwürfe, Vermerke, Präsentationen, etc.) auf deren Grundlage Sie in der 'Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus
SARS CoV-2' (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_mit_Begruendung.pdf) vom 30.8.2021 zu der Bewertung zu § 1 Abs. 2 Satz 1 der VO gelangen:
"Der Anspruch umfasst nach Absatz 2 weiterhin – unter Einschluss von Folge- und Auffrischimpfungen (siehe auch die Klarstellung in § 2 Absatz 1) - die Aufklärung und Impfberatung der zu impfenden Person, gegebenenfalls die symptombezogene Unterschung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien, die Verabreichung des Impfstoffes innerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung." (a.a.O., S. 23)
Der Antrag zielt insbesondere darauf ab, unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten der Teilsatz "innerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung" 'weiterhin' gelte, nachdem er erst durch diese Änderung der CoronaImpfV in den Verordnungstext aufgenommen wurde.
2) Die Begründung sowie die Ziff. 1) entsprechenden Unterlagen zur "Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung" m.W.v. 18.12.2021.
Der Antrag zielt insbesondere darauf ab, ob die Streichung des Teilsatzes "innerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung" eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung gegen diese Einschränkung der Anspruchsberechtigung war, oder ob das BMG davon ausgeht, dass auch ohne diesen Teilsatz eine entsprechende Einschränkung gilt, wie es dies scheinbar für die Zeit vor dem 1.9.2021 annimmt (s. oben).
Anfrage erfolgreich
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Datum21. Dezember 2021
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25. Januar 2022
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