Antrag auf Übersendung zweier Urteile zum Bildungspaket

In einem Artikel des Iserlohner Kreisanzeiger vom 11.02.2014 mit dem Titel
„Bildungsgerechtigkeit erfolgreich eingeklagt“ wurden zwei erfolgreiche Verfahren des Letmather Rechtsanwalts Bernd Blöcher mit Aktenzeichen benannt.

In dem Artikel ist zu lesen:

„Die jetzt zugestellten Urteile (Az.: S 19 AS 4336/11 und Az,: S 19 AS 1036/12) kommentiert er so: „Das Sozialgericht hat dem Jobcenter die Durchführungsbestimmungen aus Nürnberg in der Luft zerrissen. Die Einschränkungen lassen sich durch nichts ansatzweise begründen.“
http://www.derwesten.de/ikz/staedte/iserlohn/bildungsgerechtigkeit-erfolgreich-eingeklagt-id8982653.html

Die Urteile sind bis heute nicht öffentlich zugängig.

Bitte übersenden Sie mir die anonymisierten Urteile im Volltext möglichst im pdf-Format, hilfsweise aber auch gern an meine bekannte Adresse als Fotokopien.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2015
  • Frist
    5. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Artikel…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Übersendung zweier Urteile zum Bildungspaket [#12135]
Datum
4. Dezember 2015 17:10
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Artikel des Iserlohner Kreisanzeiger vom 11.02.2014 mit dem Titel „Bildungsgerechtigkeit erfolgreich eingeklagt“ wurden zwei erfolgreiche Verfahren des Letmather Rechtsanwalts Bernd Blöcher mit Aktenzeichen benannt. In dem Artikel ist zu lesen: „Die jetzt zugestellten Urteile (Az.: S 19 AS 4336/11 und Az,: S 19 AS 1036/12) kommentiert er so: „Das Sozialgericht hat dem Jobcenter die Durchführungsbestimmungen aus Nürnberg in der Luft zerrissen. Die Einschränkungen lassen sich durch nichts ansatzweise begründen.“ http://www.derwesten.de/ikz/staedte/iserlohn/bildungsgerechtigkeit-erfolgreich-eingeklagt-id8982653.html Die Urteile sind bis heute nicht öffentlich zugängig. Bitte übersenden Sie mir die anonymisierten Urteile im Volltext möglichst im pdf-Format, hilfsweise aber auch gern an meine bekannte Adresse als Fotokopien.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antrag auf Übersendung zweier Urteile zum…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Übersendung zweier Urteile zum Bildungspaket [#12135]
Datum
6. Januar 2016 13:46
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antrag auf Übersendung zweier Urteile zum Bildungspaket" vom 04.12.2015 (#12135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
# 12135 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich erhalten. Die entsprechenden Akten wurden angefordert…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
# 12135
Datum
15. Januar 2016 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich erhalten. Die entsprechenden Akten wurden angefordert, damit die Beschlüsse/Urteile gesichtet und ausgewertet werden können. Danach erhalten Sie abschließend Nachricht über Ihren Antrag . Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter Märkischer Kreis
IFG Anfrage vom 04.12.2015
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
IFG Anfrage vom 04.12.2015
Datum
20. Januar 2016 07:13
Status