Antrag auf Zugang zu Mitarbeiterleitfäden im Bereich IT und IT-Sicherheit gemäß IFG/UIG/VIG

Alle aktuellen Leitfäden, Handbücher und Richtlinien, die für Mitarbeiter Ihrer Behörde im Bereich IT und IT-Sicherheit relevant sind. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:

- Benutzerhandbücher für IT-Systeme und -Anwendungen,
- Richtlinien und Anleitungen zur IT-Sicherheit,
- Schulungsunterlagen und Handbücher zur Sensibilisierung der Mitarbeiter in Bezug auf IT-Sicherheit.
- Dokumentationen über interne Schulungen oder Weiterbildungsprogramme im Bereich IT und IT-Sicherheit, die in den letzten vier Jahren durchgeführt wurden.

Bitte informieren Sie mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Bereitstellung dieser Informationen.

Ich bitte um Bereitstellung der Informationen in elektronischer Form. Sollten bestimmte Informationen nicht bereitgestellt werden können, bitte ich um eine Begründung unter Angabe der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich erwarte Ihre Antwort innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Januar 2024 22:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.eml
6,3 KB

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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Januar 2024 14:02
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.eml
6,3 KB

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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle a…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Zugang zu Mitarbeiterleitfäden im Bereich IT und IT-Sicherheit gemäß IFG/UIG/VIG [#296127]
Datum
13. Januar 2024 19:18
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle aktuellen Leitfäden, Handbücher und Richtlinien, die für Mitarbeiter Ihrer Behörde im Bereich IT und IT-Sicherheit relevant sind. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf: - Benutzerhandbücher für IT-Systeme und -Anwendungen, - Richtlinien und Anleitungen zur IT-Sicherheit, - Schulungsunterlagen und Handbücher zur Sensibilisierung der Mitarbeiter in Bezug auf IT-Sicherheit. - Dokumentationen über interne Schulungen oder Weiterbildungsprogramme im Bereich IT und IT-Sicherheit, die in den letzten vier Jahren durchgeführt wurden. Bitte informieren Sie mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Bereitstellung dieser Informationen. Ich bitte um Bereitstellung der Informationen in elektronischer Form. Sollten bestimmte Informationen nicht bereitgestellt werden können, bitte ich um eine Begründung unter Angabe der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich erwarte Ihre Antwort innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296127/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Einwanderung
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre IFG-Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Eine fristgere…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
AW: Antrag auf Zugang zu Mitarbeiterleitfäden im Bereich IT und IT-Sicherheit gemäß IFG/UIG/VIG [#296127]
Datum
9. Februar 2024 10:41
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre IFG-Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Eine fristgerechte Antwort ist aus kapazitären Gründen leider nicht möglich. Darum bitte ich um stillschweigende Fristverlängerung bis zum 16.02.2024. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Einwanderung
Sehr << Antragsteller:in >> für Informationen zur Absicherung des Einsatzes von Informations- und Kom…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Antrag auf Zugang zu Mitarbeiterleitfäden im Bereich IT und IT-Sicherheit gemäß IFG/UIG/VIG [#296127]
Datum
13. Februar 2024 14:39
Status
Sehr << Antragsteller:in >> für Informationen zur Absicherung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in der Berliner Verwaltung verweise ich Sie auf die folgende Webseite: https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/prozesse-und-technik/ikt-sicherheit/ . Die zentralen Elemente der IKT-Sicherheitsarchitektur werden im LEA genutzt. Die IKT-Sicherheit ist im LEA gewährleistet. Die von Ihnen angeforderten Leitfäden, Handbücher und Richtlinien für Mitarbeiter des LEA im Bereich IT und IT-Sicherheit sind nur für die behörden-interne Nutzung gedacht und können aus Sicherheitsgründen leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Eine Schwärzung der sensiblen Inhalte ist kapazitiv nicht zu leisten. Eine statistische Auswertung der beim LEA durchgeführten internen Schulungen im Bereich IT und IT-Sicherheit seit der Gründung des LEA in 2020 finden Sie im Anhang. Mit freundlichen Grüßen