Antrag auf Zugang zu Rostocker COVID-Abwassermonitoring-Daten gemäß Informationsfreiheitsgesetz

die COVID-Abwassermonitoring-Daten von der Rostocker Stelle an dem die NORDWASSER GmbH mit einer Messstelle im Rahmen des Projektes Esi-CorA teilnimmt

und stellen Sie diese bitte auch idealerweise online zur Verfügung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Februar 2023
  • Frist
    17. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die COVID-Abwassermonitoring-Daten…
An Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Zugang zu Rostocker COVID-Abwassermonitoring-Daten gemäß Informationsfreiheitsgesetz [#270321]
Datum
14. Februar 2023 22:26
An
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die COVID-Abwassermonitoring-Daten von der Rostocker Stelle an dem die NORDWASSER GmbH mit einer Messstelle im Rahmen des Projektes Esi-CorA teilnimmt und stellen Sie diese bitte auch idealerweise online zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270321/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage nach den COVID-Abwassermonitoring-Daten von d…
Von
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Betreff
WG: WG: WG: EILT: WG: Antrag auf Zugang zu Rostocker COVID-Abwassermonitoring-Daten gemäß Informationsfreiheitsgesetz [#270321]
Datum
15. März 2023 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
6,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage nach den COVID-Abwassermonitoring-Daten von der Rostocker Stelle an dem die NORDWASSER GmbH mit einer Messstelle im Rahmen des Projektes Esi-CorA teilnimmt ist bei uns eingegangen. Wir dürfen diese wie folgt beantworten: Eine Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg wird abgelehnt. I. Begründung: 1. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Baden-Württemberg gilt das Gesetz nicht gegenüber Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung, Hochschulen nach § 1 des Landeshochschulgesetzes, Schulen nach § 2 des Schulgesetzes Baden-Württemberg sowie Ausbildungs- und Prüfbehörden, soweit Forschung und Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen betroffen sind. Das KIT ist - soweit es die Aufgabe einer Universität nach § 2 des KIT-Gesetzes wahrnimmt - Hochschule im Sinne von § 1 Abs. 2 Landeshochschulgesetz. Gleichzeitig ist es - soweit es die Aufgaben einer außeruniversitären Forschungseinrichtung wahrnimmt - eine Einrichtung mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung. Die von Ihnen erbetenen Informationen betreffen Forschung und Lehre. Es besteht daher nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG kein Anspruch auf Zugang zu den Informationen des KIT über die COVID-Abwassermonitoring-Daten von der Rostocker Stelle an dem die NORDWASSER GmbH mit einer Messstelle im Rahmen des Projektes Esi-CorA teilnimmt. 2. Bei den von Ihnen angefragten Informationen handelt es sich weder um Umweltinformationen im Sinne des UVwG bzw. des UIG noch um Verbraucherinformationen im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Entsprechend besteht kein Auskunftsanspruch basierend auf diesen Gesetzen. II. Auf die Erhebung von Kosten und Gebühren wird verzichtet. III. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 73 Abs. 3 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 80 Abs. 1 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Gebührenentscheidung folgt aus § 7 LGebG. Widerspruchsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie, Kaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen