Antrag Auf

B 126 Bundesministerium der Finanzen.- Abt. VIII Privatisierungen, Beteiligungen und Bundesimmobilien
10 Treuhandanstalt/Nachfolgeeinrichtingen (FB 5)
10.1 Treuhandanstalt (THA). Nachfolgeeinrichtungen (FB 50)
10.1.14 Unternehmensberatungsprogramm (FB 5017)
Serientitel Gesamtlaufzeit
Leitungsausschuss bei der Treuhand.- Aufgaben sowie Beauftragung und Honorare von Beratern
1992 - 1997
Archivsignatur B 126/153393

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
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Nepomuk Rohnstock
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: B 126 Bunde…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Nepomuk Rohnstock
Betreff
Antrag Auf [#152552]
Datum
26. Juni 2019 08:26
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
B 126 Bundesministerium der Finanzen.- Abt. VIII Privatisierungen, Beteiligungen und Bundesimmobilien 10 Treuhandanstalt/Nachfolgeeinrichtingen (FB 5) 10.1 Treuhandanstalt (THA). Nachfolgeeinrichtungen (FB 50) 10.1.14 Unternehmensberatungsprogramm (FB 5017) Serientitel Gesamtlaufzeit Leitungsausschuss bei der Treuhand.- Aufgaben sowie Beauftragung und Honorare von Beratern 1992 - 1997 Archivsignatur B 126/153393
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nepomuk Rohnstock <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Nepomuk Rohnstock

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Archivakten zur Treuhandanstalt, B126/153393 Anliegendes Schreiben nebst (eine)…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Archivakten zur Treuhandanstalt, B126/153393
Datum
10. Juli 2019 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst (eine) Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Im Auftrag