Antrag des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin nach § 3 Betäubungsmittelgesetz

Alle Akten, schriftliche sowie elektronische Kommunikation (vor allem mit übergeordneten Behörden und in Ihrem Haus) sowie ggf. interne bzw. externe Gutachten zum am 26. Juni 2015 vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin bei Ihnen gestellten Antrag nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (vgl. http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.335492.php), welcher von Ihnen am 30. September 2015 abgelehnt wurde (vgl. http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.381905.php).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Oktober 2015
  • Frist
    7. November 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Akten, schr…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin nach § 3 Betäubungsmittelgesetz [#11539]
Datum
6. Oktober 2015 10:30
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Akten, schriftliche sowie elektronische Kommunikation (vor allem mit übergeordneten Behörden und in Ihrem Haus) sowie ggf. interne bzw. externe Gutachten zum am 26. Juni 2015 vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin bei Ihnen gestellten Antrag nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (vgl. http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.335492.php), welcher von Ihnen am 30. September 2015 abgelehnt wurde (vgl. http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.381905.php).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
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Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2015#0145-IFG, FragDenStaat, Betäubungsmittelgesetz #0003 Kostenhinweis
Datum
14. Oktober 2015 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
28,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen

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An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
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Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2015#0145-IFG, FragDenStaat, Betäubungsmittelgesetz #0003 Kostenhinweis [#11539]
Datum
24. Oktober 2015 09:38
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe hier mit meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 11539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>