Antrag des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin nach § 3 Betäubungsmittelgesetz
Alle Akten, schriftliche sowie elektronische Kommunikation (vor allem mit übergeordneten Behörden und in Ihrem Haus) sowie ggf. interne bzw. externe Gutachten zum am 26. Juni 2015 vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin bei Ihnen gestellten Antrag nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (vgl. http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.335492.php), welcher von Ihnen am 30. September 2015 abgelehnt wurde (vgl. http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.381905.php).
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum6. Oktober 2015
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7. November 2015
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