Antrag erforderliche Baumfällungen (2) i.R.d. Verkehrssicherung bzw. Gefahrenabwehr, Gravensteinstrasse 32-36, 13127 Berlin
bereits am 24.09.2020, da keinerlei Rückinformation durch den uns benannten MA (Herrn KONIETZKE) nochmals untersetzt durch email v. 16.10., informierten wir Sie über die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. der Sicherung der Verkehrssicherheit zu zwei krankhaften Bäumen auf öffentlichem Straßenland unmittelbar an der Grenze unseres mit einem Dreifamilienhaus bestandenen Privatlandes. Es handelt sich um einen Ahornbaum, für den bereits vor vier Jahren ein Zwiesel-Wuchs festgestellt wurde, so dass dessen einer Hauptstamm sich zunehmend auf unsere Grundstücksgrenze zuneigt bzw. dessen Äste sich weit über unsere Grundstücksgrenze hinaus entwickelt haben. Hinsichtlich des direkt benachbarten Eichenbaumes greift dessen Kronendach weit in den Ahornbaum hinein, mit Folge nicht nur einer gegenseitigen Behinderung. Die Eiche weist zudem einen Schädlings- bzw. Pilzbefall u.a. durch Eichen-Mehltau auf. Dieser fördert nicht allein einen vorzeitigen und vermehrten Blattabwurf wie auch der Früchte, zudem stellt dieser eine latente Gefahr für allergische Reaktionen auf den Menschen sowie auch als vehementer Auslöser verschiedener Krankheiten sich auf benachbarten Grundstücken befindlicher Pflanzen dar, die ebenfalls festzustellen sind.
Insofern spricht u.E. Vieles für eine zeitnahe komplette Entfernung der Bäume, sofern ein massiver Rückschnitt ausgeschlossen bleibt (vorzugsweise vor stärkeren Herbststürmen).
Angesichts des bereits verstrichenen Zeitraums von mehr als einem Monat ohne Rückantwort dürfen wir sicherlich zumindest diese in naher Zukunft erwarten mit Bitte um Benachrichtigung, welche konkreten Maßnahmen Sie zu machen gedenken, um der Verkehrssicherung nachzukommen.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum26. Oktober 2020
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28. November 2020
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