Antrag erforderliche Baumfällungen (2) i.R.d. Verkehrssicherung bzw. Gefahrenabwehr, Gravensteinstrasse 32-36, 13127 Berlin

bereits am 24.09.2020, da keinerlei Rückinformation durch den uns benannten MA (Herrn KONIETZKE) nochmals untersetzt durch email v. 16.10., informierten wir Sie über die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. der Sicherung der Verkehrssicherheit zu zwei krankhaften Bäumen auf öffentlichem Straßenland unmittelbar an der Grenze unseres mit einem Dreifamilienhaus bestandenen Privatlandes. Es handelt sich um einen Ahornbaum, für den bereits vor vier Jahren ein Zwiesel-Wuchs festgestellt wurde, so dass dessen einer Hauptstamm sich zunehmend auf unsere Grundstücksgrenze zuneigt bzw. dessen Äste sich weit über unsere Grundstücksgrenze hinaus entwickelt haben. Hinsichtlich des direkt benachbarten Eichenbaumes greift dessen Kronendach weit in den Ahornbaum hinein, mit Folge nicht nur einer gegenseitigen Behinderung. Die Eiche weist zudem einen Schädlings- bzw. Pilzbefall u.a. durch Eichen-Mehltau auf. Dieser fördert nicht allein einen vorzeitigen und vermehrten Blattabwurf wie auch der Früchte, zudem stellt dieser eine latente Gefahr für allergische Reaktionen auf den Menschen sowie auch als vehementer Auslöser verschiedener Krankheiten sich auf benachbarten Grundstücken befindlicher Pflanzen dar, die ebenfalls festzustellen sind.
Insofern spricht u.E. Vieles für eine zeitnahe komplette Entfernung der Bäume, sofern ein massiver Rückschnitt ausgeschlossen bleibt (vorzugsweise vor stärkeren Herbststürmen).
Angesichts des bereits verstrichenen Zeitraums von mehr als einem Monat ohne Rückantwort dürfen wir sicherlich zumindest diese in naher Zukunft erwarten mit Bitte um Benachrichtigung, welche konkreten Maßnahmen Sie zu machen gedenken, um der Verkehrssicherung nachzukommen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
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Ingo Schulz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow Details
Von
Ingo Schulz
Betreff
Antrag erforderliche Baumfällungen (2) i.R.d. Verkehrssicherung bzw. Gefahrenabwehr, Gravensteinstrasse 32-36, 13127 Berlin [#201701]
Datum
26. Oktober 2020 15:08
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bereits am 24.09.2020, da keinerlei Rückinformation durch den uns benannten MA (Herrn KONIETZKE) nochmals untersetzt durch email v. 16.10., informierten wir Sie über die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. der Sicherung der Verkehrssicherheit zu zwei krankhaften Bäumen auf öffentlichem Straßenland unmittelbar an der Grenze unseres mit einem Dreifamilienhaus bestandenen Privatlandes. Es handelt sich um einen Ahornbaum, für den bereits vor vier Jahren ein Zwiesel-Wuchs festgestellt wurde, so dass dessen einer Hauptstamm sich zunehmend auf unsere Grundstücksgrenze zuneigt bzw. dessen Äste sich weit über unsere Grundstücksgrenze hinaus entwickelt haben. Hinsichtlich des direkt benachbarten Eichenbaumes greift dessen Kronendach weit in den Ahornbaum hinein, mit Folge nicht nur einer gegenseitigen Behinderung. Die Eiche weist zudem einen Schädlings- bzw. Pilzbefall u.a. durch Eichen-Mehltau auf. Dieser fördert nicht allein einen vorzeitigen und vermehrten Blattabwurf wie auch der Früchte, zudem stellt dieser eine latente Gefahr für allergische Reaktionen auf den Menschen sowie auch als vehementer Auslöser verschiedener Krankheiten sich auf benachbarten Grundstücken befindlicher Pflanzen dar, die ebenfalls festzustellen sind. Insofern spricht u.E. Vieles für eine zeitnahe komplette Entfernung der Bäume, sofern ein massiver Rückschnitt ausgeschlossen bleibt (vorzugsweise vor stärkeren Herbststürmen). Angesichts des bereits verstrichenen Zeitraums von mehr als einem Monat ohne Rückantwort dürfen wir sicherlich zumindest diese in naher Zukunft erwarten mit Bitte um Benachrichtigung, welche konkreten Maßnahmen Sie zu machen gedenken, um der Verkehrssicherung nachzukommen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ingo Schulz Anfragenr: 201701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201701/ Postanschrift Ingo Schulz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ingo Schulz
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Sehr geehrter Herr Schulz, wir können dem Antrag auf Akteneinsicht nach dem Gesetz zur Förderung der Informations…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Betreff
Wtrlt: Antrag erforderliche Baumfällungen (2) i.R.d. Verkehrssicherung bzw. Gefahrenabwehr, Gravensteinstrasse 32-36, 13127 Berlin [#201701]
Datum
12. November 2020 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Header
4,8 KB
Sehr geehrter Herr Schulz, wir können dem Antrag auf Akteneinsicht nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin bezüglich Baumpflegemaßnahmen stattgeben. Die Akteneinsicht ist gemäß § 16 IFG in Verbindung mit dem Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) und der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß § 1 VGebO gemäß Tarifstelle 1004 Buchstabe b) Nummer 2 der Anlage zur VGebO auf 100,00 EUR festgesetzt. Im vorliegenden Fall ist eine Gebühr im mittleren Bereich des Gebührenrahmens festgesetzt worden, da eine besondere Aufbereitung der Unterlagen, auf die sich der Antrag bezieht, erforderlich ist. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats mit, ob der Antrag noch aufrecht erhalten wird. Sie erhalten dann den Gebührenbescheid per Post. Bitte noch um Adressenbenennung. Liebe Grüße

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Ingo Schulz
Sehr geehrte<< Anrede >> Status beendet. Keine weitere Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen Ingo Sc…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow Details
Von
Ingo Schulz
Betreff
AW: Wtrlt: Antrag erforderliche Baumfällungen (2) i.R.d. Verkehrssicherung bzw. Gefahrenabwehr, Gravensteinstrasse 32-36, 13127 Berlin [#201701]
Datum
5. Dezember 2020 09:07
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Status beendet. Keine weitere Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen Ingo Schulz Anfragenr: 201701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201701/