Antrag für Forschungsgelder Berlin Cures

Hat die Universität Erlangen einen Antrag gestellt für Forschungsgelder für eine klinische Studie zur Erforschung des Medikaments BC007 der Berlin Cures GmbH, bzw. Berlin Cures Holding AG? Wenn ja, wann ist dieser Antrag eingegangen? Wann wird darüber voraussichtlich entschieden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat die Universität Erlang…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag für Forschungsgelder Berlin Cures [#227562]
Datum
29. August 2021 22:10
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat die Universität Erlangen einen Antrag gestellt für Forschungsgelder für eine klinische Studie zur Erforschung des Medikaments BC007 der Berlin Cures GmbH, bzw. Berlin Cures Holding AG? Wenn ja, wann ist dieser Antrag eingegangen? Wann wird darüber voraussichtlich entschieden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227562 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227562/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 614-18501/134(2021) Bonn, den 2…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Antrag für Forschungsgelder Berlin Cures [#227562]
Datum
27. September 2021 17:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 614-18501/134(2021) Bonn, den 27. September 2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 29. August 2021 über das Portal fragdenstaat.de Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 29.08.2021, in dem Sie Auskunft über einen Antrag der Universität Erlangen erbeten, der im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19 (Long-Covid)" gestellt wurde. Ein Antrag des Universitätsklinikum Erlangen, das Klinikum der medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, ist am 14.07.2021 beim DLR-Projektträger eingegangen. Über diesen Antrag wurde letzte Woche (KW 38) entschieden - weitere von Ihnen begehrte Informationen sind öffentlich verfügbar: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/2021/09/long-covid-forschung.html) Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Dr. Martin Goller Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn einzureichen. Ich weise darauf hin, dass für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs Kosten von 30,00 Euro anfallen. Dr. Martin Goller ________________________________ Referat 614 - Medizinische Forschung; Medizintechnik Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn | Postanschrift: 53170 Bonn Tel.: +49 228 99 57-3198 | Fax: +49 228 99 57-83198 | <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.bmbf.de<http://www.bmbf.de> | www.twitter.com/bmbf_bund<http://www.twitter.com/bmbf_bund> | www.facebook.com/bmbf.de<http://www.facebook.com/bmbf.de> | www.instagram.com/bmbf.bund<http://www.instagram.com/bmbf.bund> Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de <https://www.bmbf.de/de/datenschutzerklaerung-12.html> entnehmen.