Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz zu den Akten und Dokumenten zum „Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft“

Sehr geehrter Herr Bundesminister Scheuer,

am 08.03.2020 verkündeten Sie im Münchner Merkur, dass der Bund beabsichtigt am Standort München ein „Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft“ zu errichten (vgl. https://www.merkur.de/politik/muenchen-scheuer-csu-zukunfts
fabrik-mobilitaet-interview-investition-zukunftsfabrik-13584256.
html)? Laut Münchner Merkur haben Sie „im kleinsten Kreis monatelange an [dem] Projekt gearbeitet“.

Die am 16.03.2020 vorgelegten Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2021 und des Finanzplans 2020 bis 2024 verdeutlichen, dass das BMVI plant bis 2024 mindestens 300 Millionen Euro in den Aufbau des „Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft“ zu investieren, davon schon im Jahr 2021 insgesamt 40 Millionen Euro (vgl. Anlage 4 zur Kabinettsvorlage BMF auf Seite 77). In mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen aus dem Deutschen Bundestag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bestätigt, dass es die Planungen zur Realisierung des Projektes seit einiger Zeit intensiv vorantreibt.

Daher beantrage ich hiermit Zugang zu allen Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie zur elektronischer und postalischer Kommunikation, die der Bund und/oder seine nachgeordneten Behörden und/oder bundeseigene Unternehmen und/oder Unternehmen an denen der Bund beteiligt ist im Zuge der Planung, Vorbereitung und Realisierung des Projektes „Deutsches Zentrums Mobilität der Zukunft“ im Zeitraum 01.01.2019 bis 15.09.2020 angelegt bzw. durchgeführt haben.

Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG. Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von mir oben angegebene Adresse bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
Sven-Christian Kindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter He…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Sven-Christian Kindler
Betreff
Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz zu den Akten und Dokumenten zum „Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft“ [#197298]
Datum
16. September 2020 17:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrter Herr Bundesminister Scheuer, am 08.03.2020 verkündeten Sie im Münchner Merkur, dass der Bund beabsichtigt am Standort München ein „Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft“ zu errichten (vgl. https://www.merkur.de/politik/muenchen-scheuer-csu-zukunfts fabrik-mobilitaet-interview-investition-zukunftsfabrik-13584256. html)? Laut Münchner Merkur haben Sie „im kleinsten Kreis monatelange an [dem] Projekt gearbeitet“. Die am 16.03.2020 vorgelegten Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2021 und des Finanzplans 2020 bis 2024 verdeutlichen, dass das BMVI plant bis 2024 mindestens 300 Millionen Euro in den Aufbau des „Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft“ zu investieren, davon schon im Jahr 2021 insgesamt 40 Millionen Euro (vgl. Anlage 4 zur Kabinettsvorlage BMF auf Seite 77). In mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen aus dem Deutschen Bundestag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bestätigt, dass es die Planungen zur Realisierung des Projektes seit einiger Zeit intensiv vorantreibt. Daher beantrage ich hiermit Zugang zu allen Akten, Vorlagen, Vermerken, Dokumenten, Unterlagen sowie zur elektronischer und postalischer Kommunikation, die der Bund und/oder seine nachgeordneten Behörden und/oder bundeseigene Unternehmen und/oder Unternehmen an denen der Bund beteiligt ist im Zuge der Planung, Vorbereitung und Realisierung des Projektes „Deutsches Zentrums Mobilität der Zukunft“ im Zeitraum 01.01.2019 bis 15.09.2020 angelegt bzw. durchgeführt haben. Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG. Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung an die von mir oben angegebene Adresse bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven-Christian Kindler Anfragenr: 197298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197298/ Postanschrift Sven-Christian Kindler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven-Christian Kindler

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