Antrag H nach den Doping Opferhilfegesetzen
Auf meine Anfrage wegen des Antrags auf finanzielle Hilfe nach dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) [#260388] vom Datum 7. November 2022 13:45, erhielt ich von Ihnen folgende Erklärung:
"Nachweise für den Hochleistungssport / Nachwuchshochleistungssport waren unter anderem: Zeugnisse der Kinder- und Jugendsportschule, Mitgliedsausweise, Urkunden, Kaderberufungsschreiben, Kaderlisten, Wettkampfergebnislisten etc. (im Original oder beglaubigt)."
Ich bin jetzt im Besitz eines solchen Antrages. Ich zitiere:
"Antrag H auf finanzielle Hilfe nach dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) (Antrag für Hochleistungssportler/innen bzw. -nachwuchssportler/innen der ehemaligen DDR)"
Antragsbegründung 2.1 Ich war als Hochleistungssportler/-in bzw. -nachwuchssportler/-in Mitglied im Sportclub (Bitte Nachweise beifügen, z. B. beglaubigte Kopie von Mitglieds- bzw. Clubausweis, Trainingsbuch etc.)“
Im Antrag H wurden weder Wettkampfergebnislisten noch Kaderlisten gefordert.
Frage: Auf welche Dokumente haben Sie bei der Bearbeitung dieses Antrags H zugegriffen, damit Sie klar feststellen konnten, dass der Antragsteller Wettkampfergebnisse vorweisen konnte, die den Kriterien der Doping Opferhilfegesetze entsprachen?
Hochleistungssportler waren Sportler, die bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften Medaillen oder fordere Tabellenplätze erzielten.
Frage: Was passierte mit den Anträgen, die nicht nachweisen konnten, dass der Antragsteller ein DDR-Hochleistungssportler gewesen war?
Frage: Wie viele Antragssteller bekamen die humanitäre Hilfe nach den Doping Opferhilfegesetzen, obwohl sie keine Wettkampfergebnislisten vorweisen konnten, in denen internationale Erfolge aufgeführt waren?
Frage: Wie viele Antragsteller bekamen die humanitäre Hilfe nach den Doping Opferhilfegesetzen, die nur eine Kaderliste vorweisen konnten?
Allein, das Antragsteller in Kaderlisten aufgeführt waren, bedeutet nicht, dass der Antragsteller ein Hochleistungssportler gewesen war, z.B. die ehemalige Vorsitzende bei der Doping Opferhilfe e.V., Frau Ines Geipel. Die nie bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften antreten durfte, mangels Leistungsnachweis.
Ich habe ein Buch „Das große Lexion der DDR-Sportler“. In diesem Buch sind 1.000 DDR-Sportler aufgeführt, die mehrfache Medaillengewinner bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften waren. Hier kann man mit voller Berechtigung sagen, dass waren Hochleistungssportler.
Anfrage erfolgreich
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Datum5. April 2023
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9. Mai 2023
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