Antrag IFG Ausgaben Briefversand

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben des Landespolizeipräsidiums Saarland für den Versand von Briefen im Jahr 2017.
Wenn möglich, die Kosten für den Gelben Brief bitte separat nennen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Höh…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG Ausgaben Briefversand [#31888]
Datum
13. Juli 2018 11:15
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben des Landespolizeipräsidiums Saarland für den Versand von Briefen im Jahr 2017. Wenn möglich, die Kosten für den Gelben Brief bitte separat nennen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landespolizeipräsidium Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
13. Juli 2018 11:25
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatisches E-Mail-Reply [#31888] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatisches E-Mail-Reply [#31888]
Datum
20. August 2018 09:29
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IFG Ausgaben Briefversand“ vom 13.07.2018 (#31888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Testbehörde
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Von
Testbehörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. August 2018 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen

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