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Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017

"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben Ihrer Behörde für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017?
Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. "

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29522]
Datum
7. Mai 2018 10:32
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben Ihrer Behörde für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017? Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. "
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017“ vom …
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29522]
Datum
11. Juni 2018 12:34
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017“ vom 07.05.2018 (#29522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Antrag IFG Papier- und Druckerkosten Sehr geehrtAntragsteller/in per Email vom 07.Mai 2017 hatten Sie folgende An…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Antrag IFG Papier- und Druckerkosten
Datum
15. Juni 2018 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in per Email vom 07.Mai 2017 hatten Sie folgende Anfrage an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gerichtet: „Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben Ihrer Behörde für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahre 2017“. Hierzu teile ich Ihnen mit: Die Ausgabenfür Drucker-/ Kopierpapier beliefen sich für das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg im Haushaltsjahr 2017 auf rd. 45.000 €. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag IFG Papier- und Druckerkosten [#29522] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Auskunft über…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag IFG Papier- und Druckerkosten [#29522]
Datum
15. Juni 2018 15:02
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Auskunft über die Ausgaben für das Drucker-/ Kopierpapier 2017. Allerdings wäre es nett, wenn sie mir ebenfalls Auskunft über die Höhe der Tonerkosten im Jahr 2017 geben würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
AW: Antrag IFG Papier- und Druckerkosten [#29522] Sehr geehrtAntragsteller/in die Ausgaben des Bezirksamtes für T…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Antrag IFG Papier- und Druckerkosten [#29522]
Datum
15. Juni 2018 18:39
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die Ausgaben des Bezirksamtes für Toner betrugen während des Haushaltsjahres 2017 rd. 100.000 €. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.