Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben aller Bezirksämter/ Bürgerämter der Stadt Dessau-Roßlau für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017?
Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. Sollte die Gesamtzahl nicht vorhanden sein, übersenden Sie uns bitte die Daten der einzelnen Behörden."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. Mai 2018
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8. Juni 2018
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