Antrag nach BayDSG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir einen Abdruck aller Schreiben, die
a) an alle Gymnasien Ihrer Zuständigkeit gingen und
b) in irgendeiner Weise das Thema Aufnahmeverfahren an das Gymnasium haben und
c) seit dem Beginn des Schuljahres 2023/24 versendet wurden.

Insbesondere beantrage ich um einen Abdruck aller Schreiben,
die an alle Gymnasien Ihres Bereichs gingen und den Probeunterricht thematisieren sowie Abdrücke der dazugehörenden Anlagen und Hinweise.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).

Mein berechtigtes Interesse ergibt sich aus rechtlichen und ideellen Komponenten.

Rechtliche Begründung
Die bayerische Übertrittsregelung schränkt die in der Bayerischen Verfassung verankerten Elternrechte (Art. 126 Abs. 1 BV) ein, die Wahl der Schulart Gymnasium oder Realschule ab der 5. Klasse frei zu bestimmen. In Bayern gilt die verpflichtende Lehrerempfehlung mittels Übertrittszeugnis. Durch den Probeunterricht haben die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, in das Gymnasium aufgenommen zu werden. Jedoch wird auch im Probeunterricht bei einer Note 5 im Fach Mathematik oder Deutsch der Elternwille beschränkt, womit der Elternwille insgesamt in Bayern nicht frei ist.
Begründet wird die Einschränkung der im Grundgesetz verankerten Elternrechte mit der Verpflichtung des Staates, dass Schulwesen so zu organisieren, dass es entsprechend seinen Zielvorstellungen funktionieren könne. Nicht zuletzt diese Einschränkung der Elternrechte führt aus meiner Sicht zu einer Verpflichtung des Staates, den betroffenen Eltern Transparenz über alle rechtlichen und organisatorischen Regelungen, die den Übertritt betreffen, zu gewähren. Die Schreiben der Ministerialbeauftragten sind Teil dieser Regelungen zum Verfahren und beinhalten wichtige Informationen. Eltern müssen das Recht haben selbst diese rechtlichen und organisatorischen Regelungen nachvollziehen zu können um auch gegebenenfalls ihr Recht geltend machen zu können.
Als Mutter einer Grundschülerin in der 4. Klasse vertrete ich die Interessen meiner Tochter.

Ideelle Begründung
* Bildungspolitisches Engagement: Ich möchte rechtliche Abwägungen zwischen Individualrechten und Staatsinteressen analysieren und bewerten. Zusätzlich möchte ich mich aktiv an bildungspolitischen Diskussionen beteiligen und meine Meinung fundiert vertreten. Mein ideelles Interesse liegt auch in der Förderung von Chancengleichheit im Bildungssystem und einem Beitrag zur öffentlichen Diskussion.
* Ehrenamtliches Engagement: Im Rahmen einer Internetseite informiere ich kostenlos und ohne kommerzielles Interesse Eltern zum Thema Übertritt und versuche Transparenz in die rechtliche Situation zu bringen. Der Zugang zu den KMS ermöglicht es mir und anderen Eltern, fundierte Entscheidungen über die schulische Laufbahn unserer Kinder zu treffen, unsere Rechte im Bildungssystem besser wahrzunehmen und effektiver mit Lehrkräften und Schulen zusammenzuarbeiten.
* Schließlich habe ich ein Interesse an persönlicher Weiterbildung, um im Rahmen meiner politischen Tätigkeit und ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe effektiver agieren zu können.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Auch bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Februar 2024 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Guten Tag, bitte senden Sie mir einen Abdruck aller Schreiben, die a) an alle Gymnasien Ihrer Zuständigkeit gin…
An Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken Details
Von
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Betreff
Antrag nach BayDSG [#300852]
Datum
27. Februar 2024 10:10
An
Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie mir einen Abdruck aller Schreiben, die a) an alle Gymnasien Ihrer Zuständigkeit gingen und b) in irgendeiner Weise das Thema Aufnahmeverfahren an das Gymnasium haben und c) seit dem Beginn des Schuljahres 2023/24 versendet wurden. Insbesondere beantrage ich um einen Abdruck aller Schreiben, die an alle Gymnasien Ihres Bereichs gingen und den Probeunterricht thematisieren sowie Abdrücke der dazugehörenden Anlagen und Hinweise. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Mein berechtigtes Interesse ergibt sich aus rechtlichen und ideellen Komponenten. Rechtliche Begründung Die bayerische Übertrittsregelung schränkt die in der Bayerischen Verfassung verankerten Elternrechte (Art. 126 Abs. 1 BV) ein, die Wahl der Schulart Gymnasium oder Realschule ab der 5. Klasse frei zu bestimmen. In Bayern gilt die verpflichtende Lehrerempfehlung mittels Übertrittszeugnis. Durch den Probeunterricht haben die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, in das Gymnasium aufgenommen zu werden. Jedoch wird auch im Probeunterricht bei einer Note 5 im Fach Mathematik oder Deutsch der Elternwille beschränkt, womit der Elternwille insgesamt in Bayern nicht frei ist.
Begründet wird die Einschränkung der im Grundgesetz verankerten Elternrechte mit der Verpflichtung des Staates, dass Schulwesen so zu organisieren, dass es entsprechend seinen Zielvorstellungen funktionieren könne. Nicht zuletzt diese Einschränkung der Elternrechte führt aus meiner Sicht zu einer Verpflichtung des Staates, den betroffenen Eltern Transparenz über alle rechtlichen und organisatorischen Regelungen, die den Übertritt betreffen, zu gewähren. Die Schreiben der Ministerialbeauftragten sind Teil dieser Regelungen zum Verfahren und beinhalten wichtige Informationen. Eltern müssen das Recht haben selbst diese rechtlichen und organisatorischen Regelungen nachvollziehen zu können um auch gegebenenfalls ihr Recht geltend machen zu können. Als Mutter einer Grundschülerin in der 4. Klasse vertrete ich die Interessen meiner Tochter. Ideelle Begründung * Bildungspolitisches Engagement: Ich möchte rechtliche Abwägungen zwischen Individualrechten und Staatsinteressen analysieren und bewerten. Zusätzlich möchte ich mich aktiv an bildungspolitischen Diskussionen beteiligen und meine Meinung fundiert vertreten. Mein ideelles Interesse liegt auch in der Förderung von Chancengleichheit im Bildungssystem und einem Beitrag zur öffentlichen Diskussion. * Ehrenamtliches Engagement: Im Rahmen einer Internetseite informiere ich kostenlos und ohne kommerzielles Interesse Eltern zum Thema Übertritt und versuche Transparenz in die rechtliche Situation zu bringen. Der Zugang zu den KMS ermöglicht es mir und anderen Eltern, fundierte Entscheidungen über die schulische Laufbahn unserer Kinder zu treffen, unsere Rechte im Bildungssystem besser wahrzunehmen und effektiver mit Lehrkräften und Schulen zusammenzuarbeiten. * Schließlich habe ich ein Interesse an persönlicher Weiterbildung, um im Rahmen meiner politischen Tätigkeit und ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe effektiver agieren zu können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Auch bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Ilona Zehetleitner Anfragenr: 300852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300852/ Postanschrift Ilona Zehetleitner << Adresse entfernt >>
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Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Februar 2024 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
AW: Mail delivery failed: returning message to sender [#300852] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „An…
An Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken Details
Von
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Betreff
AW: Mail delivery failed: returning message to sender [#300852]
Datum
4. April 2024 11:15
An
Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach BayDSG“ vom 22.02.2024 (#300852) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ilona Zehetleitner
Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, mit E-Mail vom 22.2.2024 bitten Sie um einen Abdruck aller Schreiben, die a) an a…
Von
Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken
Betreff
Re: Antrag nach BayDSG [#300852]
Datum
11. April 2024 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
info-broschre-mb-2024-25aktualisiert.pdf
2,8 MB
mbs23-142-umverteilungsverfahren-groraum-nrnberg-frth-2024.pdf
156,0 KB
mbs24-32mb-rsnr-323-24aufnahmeverfahren.pdf
282,0 KB
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, mit E-Mail vom 22.2.2024 bitten Sie um einen Abdruck aller Schreiben, die a) an alle Gymnasien in der Zuständigkeit meines Aufsichtsbezirks gingen, b) in irgendeiner Weise das Thema Aufnahmeverfahren an das Gymnasium haben und c) seit dem Beginn des Schuljahres 2023/24 versendet wurden. Sie stützen Ihre Forderung auf Art. 39 BayDSG. In der Anlage erhalten Sie ein Rundschreiben zum Aufnahmeverfahren 2024 (MBS 24-32). Dieses enthält Informationen zum Anmeldeverfahren (Teil 1) und zum Probeunterricht (Teil 2). Die Info-Broschüre gibt Hinweise zum Übertritt an ein Gymnasium in Nürnberg. Überdies erhalten Sie ein Informationsschreiben für die Erziehungsberechtigten zum Umverteilungsverfahren im Großraum Nürnberg - Fürth (MBS 23-142). Dieses MB-Schreiben 23-142 vom 07.11.2023 enthält in Nr. 5 verfahrenstechnisch sehr detaillierte und sensible Informationen zur schulaufsichtlichen Vorgehensweise unserer Dienststelle im Zusammenwirken mit den öffentlichen Gymnasien im Aufsichtsbezirk hinsichtlich der Umverteilung der Schülerinnen und Schülern, die nicht an ihrer jeweiligen Wunschschule aufgenommen werden können. Dies ist eine schulaufsichtliche Aufgabe, die der Ministerialbeauftragter wahrzunehmen habe (§ 2 Abs. 6 GSO). Mein hierdurch in Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayDSG eröffnetes Ermessen übe ich insoweit aus, dass ich die Offenlegung dieser Passage Ihnen gegenüber verweigere. Meine schulaufsichtliche Aufgabe zu einer Entscheidung in dieser Situation steht hier einer Weitergabe an Personen außerhalb der staatlichen Schulaufsicht in besonderer Weise entgegen. Das öffentliche Interesse am Gelingen der Schülerzuweisung bis zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr und die privaten Interessen der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Erziehungsberechtigten an einer gelingenden Entscheidung ist hier in Anbetracht der individuell abzustimmenden Interessen der Schülerinnen und Schüler und der organisatorischen Möglichkeiten der einzelnen Schulen so sensibel, dass eine vollständige Offenlegung der Verfahrensweise im Rahmen des allgemeinen Auskunftsanspruchs die erfolgreiche Wahrnehmung dieser schulaufsichtlichen Aufgabe durch dann nicht mehr auszuschließende Beeinträchtigungen von außerhalb gefährden könnte. Ich stelle Ihnen die Informationen zum Probeunterricht ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nach Art. 39 BayDSG zur Verfügung. Diese Informationen betreffen teilweise organisatorische, teilweise inhaltliche Aspekte des Probeunterrichts. Nach Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BayDSG bezieht sich das allgemeine Auskunftsrecht nicht auf Schulen sowie sonstige öffentliche Stellen im Bereich von Leistungsbeurteilungen und Prüfungen. Im Probeunterricht werden schriftliche und mündliche Leistungen der Schülerinnen und Schüler bewertet (§ 3 Abs. 4 Gymnasialschulordnung). Für eine prüfungsrechtlich rechtmäßige Durchführung des Probeunterrichts sind dabei nicht nur die Hinweise zu den Prüfungsinhalten von Bedeutung. Ebenso relevant sind untereinander vergleichbare Prüfungsbedingungen und eine zuverlässige Prüfungsorganisation. Ich bitte Sie, die Zuleitung dieses Rundschreibens auch als Bereitschaft der gymnasialen Schulaufsicht wahrzunehmen, Ihnen in vertretbarem Umfang auch solche Informationen zuzuleiten, auf die Sie keinen allgemeinen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch hätten. _Rechtsbehelfsbelehrung_ Gegen den Bescheid der/des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken vom 11.04.2024 können Sie *innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage* erheben bei dem *Bayerischen Verwaltungsgericht [Ortsbezeichnung des zuständigen Verwaltungsgerichts] in [Postleitzahl und Sitz des zuständigen Verwaltungsgerichts] * *Postfachanschrift: Postfach […], Hausanschrift: […]*.** _Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung_ Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet _keine_ rechtlichen Wirkungen! Ab 1. Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis (Rechtsanwalt, Behörde, o.ä.)Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Mit freundlichen Grüßen
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Sehr << Anrede >> für das zur Verfügung stellen der erbetenen Informationen möchte ich mich bei Ihnen…
An Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken Details
Von
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Betreff
AW: Re: Antrag nach BayDSG [#300852]
Datum
11. April 2024 13:32
An
Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für das zur Verfügung stellen der erbetenen Informationen möchte ich mich bei Ihnen bedanken. 
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen 
Ilona Zehetleitner Anfragenr: 300852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300852/

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Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken
Anfrage Probeunterricht Sehr geehrte Frau Zehetleitner, in der E-Mail vom 11.04.2024, 9:08, des Ministerialbeauft…
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, in der E-Mail vom 11.04.2024, 9:08, des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken, vertreten durch mich, ist die Rechtsbehelfsbelehrung leider unvollständig. Sie erhalten untenstehend die vollständige Rechtsbehelfsbelehrung; die vorgenannte E-Mail bleibt im Übrigen unverändert. _Rechtsbehelfsbelehrung_ Gegen den Bescheid des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken vom 11.04.2024 können Sie *innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage* erheben bei dem *Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach in * *91522 Ansbach * *Postfachanschrift: Promenade 24-28 91522 Ansbach* _Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung_ Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet _keine_ rechtlichen Wirkungen! Ab 1. Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis (Rechtsanwalt, Behörde, o.ä.)Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.