Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG - Bayerische InVeKos Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

[...]

Ausgehend davon, wollte ich Sie fragen, ob Sie mir – zu rein wissenschaftlichen Zwecken – folgende (Geo-)Daten zur Verfügung stellen können:
- Beantragte Nutzungscodes
- Beantragte Ökologische Vorrangflächen (bestenfalls so detailliert wie möglich, z.B. welche Landschaftselemente beantragt worden sind)
- Beantragte KULAP Maßnahmen
- Beantragte Ausgleichszulage
- Landschaftselemente

Wir können uns gerne über die genaue Datenübermittlung sowie Datenvereinbarung (etc.) per E-Mail (<<E-Mail-Adresse>>), telefonisch (+49 341 9733194) oder via online Meeting (z.B. zoom) detailliert austauschen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

--
Doctoral Researcher (she/her)
+49 341 9733194
<<E-Mail-Adresse>>

Agriculture and Ecosystem Services hub, Dept. Ecosystem Services
German Centre for Integrative Biodiversity Research (iDiv) Halle-Jena-Leipzig
Puschstrasse 4
04103 Leipzig, Germany
and
Helmholtz Centre for Environmental Research – UFZ

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Februar 2023
  • Frist
    22. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt] Ausgehend davon, wollte ich Sie fragen, ob Sie mir – zu rein wissen…
An Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG - Bayerische InVeKos Daten [#270815]
Datum
20. Februar 2023 14:37
An
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt] Ausgehend davon, wollte ich Sie fragen, ob Sie mir – zu rein wissenschaftlichen Zwecken – folgende (Geo-)Daten zur Verfügung stellen können: - Beantragte Nutzungscodes - Beantragte Ökologische Vorrangflächen (bestenfalls so detailliert wie möglich, z.B. welche Landschaftselemente beantragt worden sind) - Beantragte KULAP Maßnahmen - Beantragte Ausgleichszulage - Landschaftselemente Wir können uns gerne über die genaue Datenübermittlung sowie Datenvereinbarung (etc.) per E-Mail ([geschwärzt]), telefonisch ([geschwärzt]) oder via online Meeting (z.B. zoom) detailliert austauschen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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