Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG - Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten

- Wie viele Anzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten von Privatpersonen sind im Jahr 2023 und im laufenden Jahr 2024 beim Kreisverwaltungsreferat und der Polizei der Stadt München eingegangen?
- Wie viele davon sind über die Plattform https://weg.li eingereicht worden?
- Für wie viele dieser Anzeigen wurde ein Verfahren eröffnet?
- Wie viele dieser Verfahren resultierten in einem Bußgeldbescheid?
- Wie viele dieser Bußgeldbescheide wurden ohne Widerspruch gezahlt?
- Wie hoch ist die Summe der bezahlten Bußgeldbescheide?

Bitte teilen Sie mir diese Information elektronisch mit.

Herzlichen Dank!

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  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele Anzeigen wegen Verkehr…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG - Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#303493]
Datum
18. März 2024 17:17
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Anzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten von Privatpersonen sind im Jahr 2023 und im laufenden Jahr 2024 beim Kreisverwaltungsreferat und der Polizei der Stadt München eingegangen? - Wie viele davon sind über die Plattform https://weg.li eingereicht worden? - Für wie viele dieser Anzeigen wurde ein Verfahren eröffnet? - Wie viele dieser Verfahren resultierten in einem Bußgeldbescheid? - Wie viele dieser Bußgeldbescheide wurden ohne Widerspruch gezahlt? - Wie hoch ist die Summe der bezahlten Bußgeldbescheide? Bitte teilen Sie mir diese Information elektronisch mit. Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 303493 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG - Private Anzeigen von Verkehrsordnu…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG - Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#303493]
Datum
24. April 2024 11:52
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG - Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten“ vom 18.03.2024 (#303493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bayerische Umweltinformationsgesetz (…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Betreff
Betreff: AW: Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG - Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#303493]
Datum
26. April 2024 15:05
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) bzw. das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind in diesem Fall nicht einschlägig; Art. 39 Abs. 1 BayDSG sieht keine gesonderte Frist vor. Eine separate statistische Erfassung von Privatanzeigen erfolgt seitens der Landeshauptstadt München nicht. Anzeigen Dritter, die u.a. auch über die angesprochene Plattform weg.li eingehen, werden überprüft und im Einzelfall weiter verfolgt. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und der Vorgang nicht verjährt ist, wird die Anzeige erfasst. Die weitere Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit unterscheidet sich dann nicht mehr von den Verstößen, die durch eigene Mitarbeitende festgestellt werden. Bezüglich der Anzeigen, die bei der Polizei eingehen, können wir leider keine Auskunft erteilen. Mit freundlichen Grüßen