Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG - Unterlagen zu "Fridays For Future"

Alle Unterlagen Ihrer Behörde im inhaltlichen Zusammenhang zur Gruppe "Fridays For Future" bzw. zu deren Aktionen, insbesondere Gutachten, Akten, Dokumente, Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne, Karten, Video- und Tonaufzeichnungen, die elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert sind.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Dieser Antrag ist Teil einer journalistischen Recherche.

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  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Roman Schaller (Radio LORA München)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen Ihrer Behörde im i…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Roman Schaller (Radio LORA München)
Betreff
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG - Unterlagen zu "Fridays For Future" [#298675]
Datum
29. Januar 2024 14:31
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen Ihrer Behörde im inhaltlichen Zusammenhang zur Gruppe "Fridays For Future" bzw. zu deren Aktionen, insbesondere Gutachten, Akten, Dokumente, Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne, Karten, Video- und Tonaufzeichnungen, die elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert sind. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Dieser Antrag ist Teil einer journalistischen Recherche.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Roman Schaller Anfragenr: 298675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298675/ Postanschrift Roman Schaller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Roman Schaller (Radio LORA München)

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Ihr Antrag vom 29.01.2024 Sehr geehrter Herr Schaller, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.01.2024, mit der Sie um…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Ihr Antrag vom 29.01.2024
Datum
23. Februar 2024 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schaller, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.01.2024, mit der Sie um Übermittlung von allen Unterlagen im Zusammenhang mit der Gruppe "Fridays for Future" bitten. Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bei den von Ihnen erbetenen Informationen handelt es sich weder um Umweltinformationen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 BayUIG noch um Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG, sodass nach Art. 3 Abs. 1 BayUIG und § 2 Abs. 1 VIG keine Auskunftsansprüche bestehen. Soweit Sie Ihr Auskunftsersuchen auf Art. 39 BayDSG stützen, gilt Folgendes: Nach Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG sind Auskünfte im Bereich der Bayerischen Polizei sowie des Landesamts für Verfassungsschutz ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als Aufsichtsbehörde für polizeiliche und nachrichtendienstliche Aufgaben. Es besteht somit eine Bereichsausnahme für Informationen, welche sich auf den Bereich der Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz beziehen. Informationen aus diesem Bereich könnten generell nicht herausgegeben werden. Des Weiteren würden wir Sie bitten, ihr berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Das berechtigte Interesse im Sinne des Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG muss glaubhaft dargelegt werden, was einen substantiierten und schlüssigen Vortrag des Antragstellers verlangt. Die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses ist weniger als dessen Nachweis, jedoch mehr als dessen bloße Behauptung. Außer, dass es sich bei dem von Ihnen gestellten Antrag um den Teil einer journalistischen Recherche handelt, haben Sie bisher nichts weiter vorgetragen. Wir würden Sie daher bitten, hier ggf. weitere Informationen zu Ihrem berechtigten Interesse darzulegen. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihr Auskunftsersuchen zu konkretisieren. Ihr Begehren ist derzeit sehr weit gefasst. Da die begehrten Informationen im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nicht in aufbereiteter Form vorliegen, erfordert die Zusammenführung einen außerordentlich hohen und damit unverhältnismäßigen Aufwand im Sinne des Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayDSG. Möglicherweise können Sie uns mitteilen, um welche Informationen es Ihnen genau geht. Anders als von Ihnen angenommen, handelt es sich vorliegend in jedem Fall - selbst im Falle einer Konkretisierung - nicht um eine Auskunft einfacher Art mit geringfügigem Aufwand, da Ihr Auskunftsersuchen die Sichtung, Zusammenführung und ggf. umfassende Schwärzung von Unterlagen erforderlich macht. Es werden daher nach Maßgabe des Art. 39 Abs. 5 BayDSG i.V.m. den Vorgaben des Bayerischen Kostengesetzes Kosten anfallen. Den genauen Umfang können wir Ihnen mitteilen, sobald Sie uns die bereits erbetenen Informationen zum berechtigten Interesse und zur Konkretisierung Ihres Ersuchens zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen