Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Für die Jahre 2016, 2017 und 2018
-Anzahl der geeichten Messgeräte in Ihrem Zuständigkeitsbereich
-Anzahl der Geräte, bei der sie im Rahmen einer Konformitätsbewertung mitgewirkt haben.
-Erwirtschafte Einnahmen bei Eichungen
-Erwirtschafte Einnahmen bei Konformitätsbewertung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juni 2019
  • Frist
    22. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
Bob Fried
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die J…
An Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Details
Von
Bob Fried
Betreff
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG [#152139]
Datum
22. Juni 2019 23:02
An
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Jahre 2016, 2017 und 2018 -Anzahl der geeichten Messgeräte in Ihrem Zuständigkeitsbereich -Anzahl der Geräte, bei der sie im Rahmen einer Konformitätsbewertung mitgewirkt haben. -Erwirtschafte Einnahmen bei Eichungen -Erwirtschafte Einnahmen bei Konformitätsbewertung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Bob Fried <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Bob Fried
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Sehr geehrter Herr Fried, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider fehlen in Ihrem Auskunftsersuchen nach Art.…
Von
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Betreff
AW: Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG [#152139]
Datum
24. Juni 2019 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fried, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider fehlen in Ihrem Auskunftsersuchen nach Art. 39 BayDSG einige Angaben, welche zur weiteren Bearbeitung benötigt werden. · Sie müssen zunächst ihre Identität angeben. Bitte ergänzen Sie Ihre Anschrift, damit wir Sie ggf. postalisch erreichen können. · Zur Begründung Ihres Antrags müssen Sie außerdem ein „berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse“ glaubhaft darlegen. Ein berechtigtes Interesse kann im Grundsatz jedes von der Rechtsordnung gebilligte Interesse sein. Berechtigte Interessen können rechtlich, wirtschaftlich oder ideell begründet werden. Weitergehende Informationen zum Allgemeinen Auskunftsrecht finden Sie in der beigefügten Veröffentlichung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Nach Ergänzung Ihrer Anfrage werden wir uns selbstverständlich bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Bob Fried
Sehr geehrte<< Anrede >> gemäß Art. 39 BayDSG besteht ein Allgemeines Auskunftsrecht dies wird durch …
An Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Details
Von
Bob Fried
Betreff
AW: Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG [#152139]
Datum
3. Juli 2019 22:39
An
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> gemäß Art. 39 BayDSG besteht ein Allgemeines Auskunftsrecht dies wird durch Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes bekräftigt in dem "Jeder" das Recht auf Auskunft hat. Nach Definition im Duden bezeichnet "Jeder": Alle Einzelnen einer Gesamtheit ohne Ausnahme. Zur Kontaktaufnahme haben Sie meine E-Mail Adresse. Als berechtigtes Interesse gebe ich an, ob die Eich-Behörden der Pflicht ihrer Zuständigkeit nachkommen. Mit freundlichen Grüßen Bob Fried Anfragenr: 152139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bob Fried << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Sehr geehrter Herr Fried, nach § 17 Abs. 2 der Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayer…
Von
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Betreff
AW: Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG [#152139]
Datum
4. Juli 2019 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fried, nach § 17 Abs. 2 der Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) werden Eingänge, die die absendende Stelle nicht oder unzureichend erkennen lassen, grundsätzlich nicht bearbeitet. Wir können Ihre Anfrage daher ohne Angabe Ihrer Identität leider nicht bearbeiten. Sofern Sie die fehlenden Angaben bis 19.07.2019 ergänzen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten, andernfalls sehen wir diese als gegenstandslos an. Mit freundlichen Grüßen