Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Prüfung Verwaltungsfachangestellte(r) 2017 und 2018

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen der Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen zum Verwaltungsfachangestellten (Landesverwaltung) 2017 und 2018 in Berlin.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Verwaltungsakademie Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Prüfung Verwaltungsfachangestellte(r) 2017 und 2018 [#161980]
Datum
31. Juli 2019 10:24
An
Verwaltungsakademie Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen der Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen zum Verwaltungsfachangestellten (Landesverwaltung) 2017 und 2018 in Berlin.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungsakademie Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich soeben an unsere Rechtsabteilung mit der Bitte…
Von
Verwaltungsakademie Berlin
Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Prüfung Verwaltungsfachangestellte(r) 2017 und 2018 [#161980]
Datum
31. Juli 2019 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich soeben an unsere Rechtsabteilung mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsakademie Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Email vom 31. Juli 2019 baten Sie um Akteneinsicht in die Aufgaben, Erwartungsho…
Von
Verwaltungsakademie Berlin
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Prüfung Verwaltungsfachangestellte(r) 2017 und 2018 [#161980]
Datum
12. August 2019 11:25
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in mit Email vom 31. Juli 2019 baten Sie um Akteneinsicht in die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen der Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen zum Verwaltungsfachangestellten (Landesverwaltung) 2017 und 2018 in Berlin. Könnten Sie mir in dieser Angelegenheit eine Postadresse senden, an die ich den Bescheid senden kann? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], die [geschwärzt] Postadresse: [geschwärzt] Modersohnstr. 77 10245 [geschwärzt] Mit freundlic…
An Verwaltungsakademie Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Prüfung Verwaltungsfachangestellte(r) 2017 und 2018 [#161980]
Datum
12. August 2019 14:59
An
Verwaltungsakademie Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], die [geschwärzt] Postadresse: [geschwärzt] Modersohnstr. 77 10245 [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 161980 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Verwaltungsakademie Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Email vom 31. Juli 2019 baten Sie um Akteneinsi…
Von
Verwaltungsakademie Berlin
Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Prüfung Verwaltungsfachangestellte(r) 2017 und 2018 [#161980]
Datum
13. August 2019 13:50
Status
Warte auf Antwort
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4,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Email vom 31. Juli 2019 baten Sie um Akteneinsicht in die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen der Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen zum Verwaltungsfachangestellten (Landesverwaltung) 2017 und 2018 in Berlin. Die Aufgabenstellung der Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen zum Verwaltungsfachangestellten (Landesverwaltung) 2017 und 2018 in Berlin können Sie einsehen unter www.vak.berlin.de/dokumente/pruefungsarbeiten.php<http://www.vak.berlin.de/dokumente/pruefungsarbeiten.php> . Bezüglich der Erwartungshorizonte und Lösungen lehne ich Ihren Antrag ab und verweise auf die Chancengleichheit der Prüflinge (erhielte ein Prüfling infolge des Bekanntwerdens von Testfragen Gelegenheit, sich gezielt zu schulen, würde dadurch das Ergebnis des Tests verfälscht )sowie das Interesse der Verwaltungsakademie, die Prüfungsaufgaben erneut verwenden zu können. Dies führt im vorliegenden Fall dazu, dass dieser Teil der Prüfungsunterlagen als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind (vgl. BayVGH, 11.6.1996, Az. 3 C 95.4126). Hierzu werde ich Ihnen einen teilweise ablehnenden Bescheid an die unten genannte Adresse senden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Entscheidung ist nicht nachvollziehbar. Die Anfrage erfolgte nach dem Gesetz zu…
An Verwaltungsakademie Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Prüfung Verwaltungsfachangestellte(r) 2017 und 2018 [#161980]
Datum
14. August 2019 11:41
An
Verwaltungsakademie Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Entscheidung ist nicht nachvollziehbar. Die Anfrage erfolgte nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin. Ich kann keine im Gesetz aufgeführte Ausnahme in Ihrer Antwort erkennen. Ihre Argumentation erfolgt jedoch nach dem Verwaltungsrecht und für Beamte. Und selbst diese ist nicht nachvollziehbar. a) „(erhielte ein Prüfling infolge des Bekanntwerdens von Testfragen Gelegenheit, sich gezielt zu schulen, würde dadurch das Ergebnis des Tests verfälscht )“ Durch eine Veröffentlichung erhalten alle die gleichen Chancen. b) „das Interesse der Verwaltungsakademie, die Prüfungsaufgaben erneut verwenden zu können“ VG Ansbach, Beschluss v. 01.03.2018 - AN 1 E 18.297 „Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Juni 1996 (Az. 3 C 95.4126), dass Prüfungsunterlagen zwar nicht prinzipiell geheimhaltungsbedürftig sind, aber bei Abwägung im Einzelfall doch als geheimhaltungsbedürftig bewertet werden können, u.a. da es sich bei der Zulassungsprüfung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeidienst nicht um eine durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützte berufsbezogene Prüfung handle, ist mit der aktuellen ständigen Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 26.9.2012, a.a.O.) zum Umfang des Art. 33 Abs. 2 GG nicht mehr in Einklang zu bringen.“ VG Berlin, Beschluss v. 25.07.2018 - 12 L 214.18 „Prüfungsfragen sind ihrem Wesen nach nicht prinzipiell geheimhaltungsbedürftig (BayVGH, Beschluss vom 11. Juni 1996 – 3 C 95.4126 – NVwZ-RR 1997, 357). Allerdings kann eine Verweigerung der Akteneinsicht oder aber eine Verweigerung der Anfertigung von Kopien zulässig sein, wenn damit verhindert werden soll, dass die Prüfungsbehörde in der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigt wird (Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, a.a.O. Rdn. 192). Auch hierauf beruft sich die Antragsgegnerin. Allerdings kann die Kammer nicht erkennen, dass durch die Anfertigung von Kopien und damit die Herausgabe der Prüfungsunterlagen die ordnungsgemäße Erfüllung der Sach- und Fachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe derart beeinträchtigt wird, dass der grundrechtlich geschützte Anspruch des Antragstellers zurücktreten muss (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 20. November 2009 – 4 K 2096/09 – juris Rdn. 9).“ Ich bitte Sie deshalb, Ihre Entscheidung zu überdenken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informations…
An Verwaltungsakademie Berlin Details
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Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Prüfung Verwaltungsfachangestellte(r) 2017 und 2018 [#161980]
Datum
5. September 2019 14:11
An
Verwaltungsakademie Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Prüfung Verwaltungsfachangestellte(r) 2017 und 2018“ vom 31.07.2019 (#161980) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Die von Ihnen zugesagte schriftliche Mitteilung an meine Postadresse habe ich nicht erhalten. Auf meine Einwände zu Ihrer Antwort haben Sie nicht reagiert. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berl…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Prüfung Verwaltungsfachangestellte(r) 2017 und 2018“ [#161980] [#161980]
Datum
6. November 2019 11:27
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/161980 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine im IFG Berlin aufgeführte Ausnahme zur Begründung durch die VAK aufgeführt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 161980.pdf - 2019-08-12_1-image003.png - 2019-08-13_1-image001.png Anfragenr: 161980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/161980
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Meldung vom 6. November 2019 ist eingegangen und bei uns unter dem GeschZ 525.6…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Prüfung Verwaltungsfachangestellte(r) 2017 und 2018" [#161980] - Ihre E-Mail vom 6. November 2019
Datum
8. November 2019 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Meldung vom 6. November 2019 ist eingegangen und bei uns unter dem GeschZ 525.667 veraktet. Wir werden die Angelegenheit überprüfen, bitten jedoch um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ihre Eingabe wird von Frau Gardain bearbeitet, die Sie bei Rückfragen unter der Rufnummer 030 13889 - 204 erreichen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in der von Ihnen am 13.08.2019 angekündigte schriftlich Bescheid ist noch nicht eingegan…
An Verwaltungsakademie Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Prüfung Verwaltungsfachangestellte(r) 2017 und 2018" [#161980] - Ihre E-Mail vom 6. November 2019 [#161980]
Datum
11. November 2019 08:32
An
Verwaltungsakademie Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der von Ihnen am 13.08.2019 angekündigte schriftlich Bescheid ist noch nicht eingegangen. Bitte senden Sie mir diesen unverzüglich zu. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/161980 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verwaltungsakademie Berlin
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Verwaltungsakademie Berlin
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. November 2019 08:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in der von Frau Festerling, am 13.08.2019 angekündigte schriftlich Bescheid ist noch nic…
An Verwaltungsakademie Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: "Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Prüfung Verwaltungsfachangestellte(r) 2017 und 2018" [#161980] - Ihre E-Mail vom 6. November 2019 [#161980]
Datum
11. November 2019 09:55
An
Verwaltungsakademie Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der von Frau Festerling, am 13.08.2019 angekündigte schriftlich Bescheid ist noch nicht eingegangen. Frau Festerling ist nicht erreichbar. Bitte geben Sie diese Anfrage an den zuständigen Bearbeiter weiter und lassen Sie mir den Bescheid unverzüglich zusenden. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/161980 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung vom 6. November 2019 (unser Az. 525.667) Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung vom 6. November 2019 (unser Az. 525.667)
Datum
21. Januar 2020 17:38
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff kann ich Ihnen nach Prüfung nun Folgendes mitteilen: Nachdem Sie mehrmals bei der VAk die Übersendung des in Aussicht gestellten Bescheides angemahnt hatten, habe ich meinerseits dort um Mitteilung des Sachstandes erbeten. Hierauf wurde mir der Ihnen per Post zugestellte Bescheid vom 19. Dezember 2019 in Kopie übersandt. Ich halte den Bescheid für rechtswidrig und empfehle Ihnen, hiergegen Widerspruch einzulegen (ACHTUNG: Monatsfrist ab Zustellung, siehe Rechtsmittelbelehrung). Begründung: Die genannte Prüfungsordnung stellt nur eine Verwaltungsvorschrift der VAk dar und kann als untergesetzliche Regelung nicht den gesetzlichen Informationszugangsanspruch nach dem IFG (von 1999) einschränken oder ausschließen. Dazu bedürfte es einer ausdrücklichen, gleichrangigen Regelung in einem jüngeren Gesetz, wie sie etwa für die Juristenausbildung in Berlin in § 23 Abs. 2 Satz 2 Berliner Juristenausbildungsgesetz (JAG), neugefasst in 2003, aufgenommen worden ist. Die Berufung auf Urheberrechte entspricht nicht den Anforderungen von § 13 Abs. 5 IFG. Selbst wenn solche Rechte zu bejahen wären (was die VAk begründen muss), steht dies der von Ihnen begehrten Akteneinsicht nicht entgegen, sondern nur einem Anspruch auf Kopien. Diese Auffassung werde ich heute der VAk per Mail mitteilen. Mit freundlichen Grüßen